Full text: Zur Begriffsbestimmung der Kartelle und Konzerne

T 
n 
.a 
ü 
K= 
n 
1 
e 
4 
3 
[1 
PP 
a 
e 
N 
ln 
r 
reiche es nur dazu, gegenseitig die Konkurrenz in einem Industrie- 
zweige zu dämpfen. Ziel sei die Hebung und Sicherung 
der Rentabilität der Mitglieder, wobei es weniger auf die 
Größe eines augenblicklichen Erfolges ankomme als auf die Dauer 
desselben. 
All diese begrifflichen Ansichten haben trotz. verschiedener 
Ausdrucksweise und verschiedener Auffassung über den Monopol- 
Charakter des Kartells das eine gemeinsam, daß sie als das Wesen 
dieser Organisation die Sicherung s-Tendenz betonen. Im Ge- 
gensatz dazu steht die folgende Gruppe von Definitionen, die das 
Schwergewicht der Begriffsbestimmung in der monopolisti- 
schen Seite des Kartells sieht. Menzel (Schriften des Vereins 
für Sozialpolitik Bd. 60/61 Leipzig 1894/95 „Die wirtschaftlichen 
Kartelle und die Rechtsordnung“) unterscheidet zwischen Schutz- 
kartellen und eigentlichen Monopolisierungskartellen. Die Schutz- 
kartelle würden geschlossen bei sinkender Konjunktur zur Siche- 
tung der Fortexistenz des Erwerbszweiges, welche durch unge- 
zügelten Wettbewerb gefährdet wird. Dagegen sei bei der anderen 
Kartellart von vornherein der Zweck die Ausbeutung der Waren- 
abnehmer. 
Bücher sieht in den Kartellen reine Monopole, die durch 
Herrschaft auf dem Markt die Konsumenten und Arbeiter zu 
Gunsten der Kapitalisten benachteiligen. Jede Kartellbildung voll- 
ziehe sich auf Kosten jenes Prügelknaben der heutigen Wirt- 
Schaftspolitik: des Konsumenten. Er „möchte jede ver- 
!lragsmäßige Vereinigung von selbständigen 
Unternehmungen zu den Kartellen rechnen, 
welche den Zweck verfolgen, durch dauernde 
monopolistischeBeherrschungdes Marktesden 
höchstmöglichen Kapitalprofit zu erzielen“ 
(Schriften des Vereins für Sozialpolitik Bd. 61, S. 145). 
Nach Pohle (Die Kartelle der gewerblichen Unternehmer, 
Leipzig 1898) sind als „Kartelle dieauf dem Weg des 
freien Vertrages entstandenen Vereinigungen 
von Wirtschaftssubjekten gleicher oder ver- 
wandter Berufezubezeichnen, welche in einer 
aufdem System der freien Konkurrenz beruhen- 
den Volkswirtschaft durch die aus der Ein- 
Sschränkung des freien Wettbewerbs unter den 
Beteiligten hervorgehende monopolistische
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.