[nteresse ausschlaggebend zu beeinflussen“.
(S. 77).
Nach Vogelstein sind mit geringer Abweichung von
Liefmann „Kartelle rechtlich freie Vereinbarun-Zen
zwischen selbständig bleibenden Unternehmungen
derselben Art zum Zweck regelmässiger
monopolistischer Marktibeherrschung“).
Bei der Erläuterung der Kartellformen spricht er von der monopolistischen
Marktbeherrschung als Mittel zur Erzielung und Sicherung
günstiger Gewinne (Siehe S. 225).
{In seiner Schrift: Probleme der Monopolpolitik (Schriftenreihe
des deutschen Volkswirt 5) 1928 schreibt er über die Wirksamkeit
der Monopolmacht: „In Wahrheit ist die Einschränkung der wirtschaftlichen
Freiheit des einzelnen Individuums deshalb heute
schwächer als vor dem Kriege, weil die Anzahl der Monopole, die
auf natürlicher Seltenheit beruhen und für Jahre und Jahrzehnte
gesichert erscheinen, in der gegenwärtigen Wirtschaft soviel geringer
ist, als in der Epoche der Übermacht von Kohle und Eisen.
Und in einer Zeit, in der die Mode noch schneller wechselt als
früher und auch auf dem Gebiet der Textilindustrie neue Stoffarten,
neue Produktionsmethoden als wesentliche Konkurrenten auftreten,
dürfte selbst die Kraft des monopolistischen Systems ineinander
greifender Exklusivverträge ... längst nicht mehr die gleiche
Bedeutung haben“ (S. 24). Monopolistische oder semi-monopolistische
Gebilde rein privater Natur seien dem Risiko technischer
Veränderungen und auf ihr beruhender Konkurrenz ausgesetzt.
(Siehe S. 52).
Als die letzte dieser Reihe sei die bekannte Definition Liefnanns
erwähnt, die sich bereits in der ersten Auflage seines Werkes:
„Kartelle und Trusts“ aus dem Jahre 1905 findet und die er bis
zur Gegenwart unverändert beibehalten hat. Sie fand weitgehende
Anerkennung und wird noch überwiegend zitiert. Er versteht unter
Kartellen „freie Vereinbarungen oder Verbände
zwischen selbständig bleibenden Unternehmern
derselben Art zum Zweck monopolistischer
Beherrschung des Marktes“. Jedoch bedeutet
die Erläuterung, die Lielmann gibt, eine Abschwächung des Mono-3)
Vogelstein: Die finanzielle Organisation der kapitalistischen Industrie
und die Monovolbildungen: Grundriß d. Soz.-Ökon. VI. Abt., 1914, S. 225.