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I. Das Problem des Tarifrechts und die legislative Rechtswissenschaft. 11 
bereit sein, neue Gedankenwege zu gehen, wenn es not 
wendig ist, aber die alten nicht verlassen, wenn ihre Be 
nutzung und Verbesserung zum Ziele führen können. Einen 
bestimmten Weg zu den neuen Rechtsformen gibt es nicht. 
Er kann ein Finden und Erfinden sein. Die Schätze juristi 
schen Denkens, geschichtlicher Rechtseinrichtungen und Rechts 
anschauungen liegen vor dem Suchenden ausgebreitet, damit 
er sie ergreife, wenn sie seinen Zwecken in alter oder neuer 
Form dienlich sein können. Diese Schätze erhalten durch die 
legislative Rechtswissenschaft neuen Wert. Das Erfinden 
kann nur gelingen, wenn ein treues und geduldiges Ver 
senken in den Sinn der sozialen Zwecke vorausgegangen ist. 
Hier hängen Sozialwissenschaft und Rechtswissenschaft eng 
zusammen. Die Bildung einer jeden rechtlichen Vorstellung 
ist abhängig von dem sozialen Stoffe, in den sie sich ein 
prägen, und den sozialen Wirkungen, die sie entfalten wird. 
Daran entscheidet sich die Fruchtbarkeit ihrer Forschung. Sie 
wird für das Leben ohne Bedeutung sein, wenn sie nur 
dialektisch konstruiert. Sie wird ihm wertvolle Dienste leisten, 
wenn sie sich vollkommen in den sozialen Stoff einzufühlen 
und daraus zu gestalten weiß. Ohne genaueste Kenntnis des 
sozialen Stoffes und ohne den Willen, ihm zu folgen, ist 
legislative Rechtswissenschaft unmöglich. Hierbei wird aller 
dings die legislative Rechtswissenschaft wohl niemals zu un 
anfechtbaren Ergebnissen kommen. Die sozialen Bestrebungen 
sind nicht einheitlich. Oft treten sich in ihnen entgegengesetzte 
Interessen gegenüber. Diese wollen verschiedenes. Es gibt 
auch in den meisten Fällen mehrere Möglichkeiten, um soziale 
Zwecke rechtlich auszudrücken. Daß nur eine Form als recht 
liches Mittel für einen sozialen Zweck in Betracht kommen 
kann, wird selten sein. Schließlich werden die Anschauungen 
darüber, wie die rechtliche Vorstellung in das Soziale ver 
flochten werden kann, verschieden sein. Der eine sieht die 
Möglichkeit der sozialen Verwirklichung einer rechtlichen Vor 
stellung, wo sie der andere leugnet, In allen diesen Fällen
	        
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