I. Das Problem des Tarifrechts und die legislative Rechtswissenschaft. 11
bereit sein, neue Gedankenwege zu gehen, wenn es not
wendig ist, aber die alten nicht verlassen, wenn ihre Be
nutzung und Verbesserung zum Ziele führen können. Einen
bestimmten Weg zu den neuen Rechtsformen gibt es nicht.
Er kann ein Finden und Erfinden sein. Die Schätze juristi
schen Denkens, geschichtlicher Rechtseinrichtungen und Rechts
anschauungen liegen vor dem Suchenden ausgebreitet, damit
er sie ergreife, wenn sie seinen Zwecken in alter oder neuer
Form dienlich sein können. Diese Schätze erhalten durch die
legislative Rechtswissenschaft neuen Wert. Das Erfinden
kann nur gelingen, wenn ein treues und geduldiges Ver
senken in den Sinn der sozialen Zwecke vorausgegangen ist.
Hier hängen Sozialwissenschaft und Rechtswissenschaft eng
zusammen. Die Bildung einer jeden rechtlichen Vorstellung
ist abhängig von dem sozialen Stoffe, in den sie sich ein
prägen, und den sozialen Wirkungen, die sie entfalten wird.
Daran entscheidet sich die Fruchtbarkeit ihrer Forschung. Sie
wird für das Leben ohne Bedeutung sein, wenn sie nur
dialektisch konstruiert. Sie wird ihm wertvolle Dienste leisten,
wenn sie sich vollkommen in den sozialen Stoff einzufühlen
und daraus zu gestalten weiß. Ohne genaueste Kenntnis des
sozialen Stoffes und ohne den Willen, ihm zu folgen, ist
legislative Rechtswissenschaft unmöglich. Hierbei wird aller
dings die legislative Rechtswissenschaft wohl niemals zu un
anfechtbaren Ergebnissen kommen. Die sozialen Bestrebungen
sind nicht einheitlich. Oft treten sich in ihnen entgegengesetzte
Interessen gegenüber. Diese wollen verschiedenes. Es gibt
auch in den meisten Fällen mehrere Möglichkeiten, um soziale
Zwecke rechtlich auszudrücken. Daß nur eine Form als recht
liches Mittel für einen sozialen Zweck in Betracht kommen
kann, wird selten sein. Schließlich werden die Anschauungen
darüber, wie die rechtliche Vorstellung in das Soziale ver
flochten werden kann, verschieden sein. Der eine sieht die
Möglichkeit der sozialen Verwirklichung einer rechtlichen Vor
stellung, wo sie der andere leugnet, In allen diesen Fällen