Full text: Zur Begriffsbestimmung der Kartelle und Konzerne

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keiten gemacht wird. Somit steht auch die Abhängigkeit der Höhe 
der Generalunkosten vom Umsatz im Widerspruch zu einem will- 
kürlichen monopolistischen Vorgehen. 
Unter Berücksichtigung dieser Umstände kommt eine mono- 
Polistische Machtentfaltung für eine einsichtige Kartelleitung nur 
als vorübergehende Möglichkeit in Frage, und man kann eine auf 
die Dauer berechnete Marktpolitik des Kartells mit der mono- 
Poloider Bildungen in Parallele setzen. Man versteht unter 
monopoloiden Bildungen*) Fälle gehemmter Monopolpolitik einer 
Nach wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegenden Monopolstel- 
lung. Hier sind zwar alle äußeren Umstände für eine vollständige 
Monopolstellung gegeben, die restlose Verfolgung der auf größt- 
möglichen Gewinn gerichteten Preispolitik werden jedoch den Mono- 
polisten durch Hindernisse gesellschaftlicher oder rechtlicher Natur 
— also nicht aus Konkurrenz entspringenden— unmöglich gemacht. 
Ähnlich zielt die Marktpolitik klug geleiteter Kartelle nicht auf 
monopolistische Ausnützung der Machtstellung, die zwar an sich 
Möglich wäre, sondern sie verzichtet darauf, nicht nur im Hinblick 
auf Hindernisse gesellschaftlicher oder rechtlicher Natur, sondern 
auch unter Rücksichtnahme auf die Gefährdung ihrer Macht- 
Stellung durch die Relativität derselben. 
Daher besteht die organisatorische Taktik einer guten Kartell- 
leitung darin, sich ihrer Schranken bewußt zu bleiben und extremes 
Vorgehen zu vermeiden, mit andern Worten: ganz bestimmte ökono- 
Mische Gesetze nicht außer Acht zu lassen, sondern sich zu Voll- 
Streckern dieser Gesetze zu machen. Auf die Dauer berechnete 
Kartellpolitik ist gleichsam eine ausgeklügelte Kompromißwirt- 
Schaft, ein beständiges Zurückschrauben der Herrschaftsgelüste in 
Hinsicht auf den relativen Charakter der Macht. Diesem Umstand 
Würde man also keineswegs gerecht, wenn man nur diejenigen Zu- 
Sammenschlüsse der Unternehmer als Kartelle bezeichnen wollte, 
die monopolistische Wirkungen im engeren Sinne, nämlich künst- 
liche Überhöhung der Preise auslösen. Auch Liefmann”®) betont 
die Relativität der Wirkungsmöglichkeit: „Es ist keineswegs gesagt, 
daß ein Kartell ... Monopolwirkungen haben muß, d. h. 
ob es Preise oder Erträge erzielen kann, die über die bei der Kon- 
kurrenz erzielbaren hinausgehen... Die Konkurrenz wird um so 
19) Weiß, Artikel Monopol im Handwörterbuch der Staatswissenschaften. 
20) Liefmann: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre, 1919, 2. Bd., S. 91.
	        
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