Full text: Zur Begriffsbestimmung der Kartelle und Konzerne

sicherer und energischer hervorbrechen, je mehr an die Stelle einer 
bloßen Monopoltendenz auch wirkliche Monopolwirkungen treten, 
je mehr es also. nicht auf die bloße Tatsache, daß sich Anbieter der- 
selben Art zu einer Einheit zusammengeschlossen haben, sondern 
auf die Einwirkung dieses Zusammenschlusses auf die Preisgestal- 
tung ankommt.“ 
4. Die begriffliche Kennzeichnung der Markt 
stellung und die Formulierung der bisher 
gewonnenen Merkmale. 
Um die -Relativität der Monopolstellung des Kartells zu kenn- 
zeichnen, ist der Ausdruck „monopolistische Marktbeherrschung“ 
gänzlich ungeeignet, und daher ist diese Bezeichnung als begriffs- 
verengend abzulehnen. Denn unter „Beherrschung“ versteht man 
einen tatsächlichen Zustand, der ... „sich wirtschaftlich meßbar 
dadurch ergibt, daß die Politik des Kartells ohne jede Rücksicht auf 
irgendwelchen Wettbewerb ihren Willen dem Markte gegenüber 
durchsetzen kann‘), Solche weitgehende Monopolstellung stellt 
nur einen extremen Fall dar und gibt daher ein falsches Bild von 
der in den meisten Fällen wirklich vorhandenen Machtstellung der 
Kartelle. Die Möglichkeit, die vorhandene Machtposition zu einer 
Art monopolistischer Herrschaftsstellung gesteigert zu sehen, wird 
dem größten Teil der Kartelle nur ausnahmsweise und vorüber- 
gehend auf der Höhe einer günstigen Konjunkturkurve be- 
schieden sein. 
Der Monopolcharakter der Kartelle ist also nicht zu identifi- 
zieren mit einer ständigen Möglichkeit zu monopolistischem 
Vorgehen im Sinne einer willkürlichen Preissteigerung, mit „mono- 
polistischer Marktbeherrschung“. Das Wesen dieses Monopolcharak- 
ters ist vielmehr mit Tschierschky?) dahin auszudrücken: „alle Kar- 
telle müssen auf tatsächlicher Monopolmachtgrundlage beruhen, 
doch schwankt der Grad ihrer möglichen Nutzbarkeit zwischen einer 
fast nur noch rein normativen Untergrenze und vollem einseitigem 
Diktat über den Markt“. 
Zusammenfassend läßt sich die Marktstellung des Kartells 
folgendermaßen formulieren: Das Kartell ist insofern als monopoli- 
2) Tschierschky: Zur Frage des monopolistischen Charakters der Kar- 
lelle in Kartellrundschau, Heft 7/8, 1928. 
22) Tschierschky: Der monopolistische Charakter der Kartelle in Kartell- 
rundschau, 24. Jahre., Heft 7.
	        
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