Full text: Zur Begriffsbestimmung der Kartelle und Konzerne

Kartelltyp daraus gefolgert werden. Denn selbst hochorganisierte 
Syndikate setzen solchen Fortschritten infolge fortgesetzter Be- 
standsschwierigkeiten die größten Hindernisse in den Weg und viel- 
mehr noch lassen die meist schwachen Kartelle der Fertigindustrien 
durch die verschieden gelagerten Mitgliedsinteressen nur eine 
schematische Koordination in den Preis- und Absatzbedingun- 
gen zu"). 
Es 1äßt sich daher keine Wesensänderung des Kartells fest- 
stellen, sondern nur Entwicklungslinien der Kartellpolitik aufzeigen. 
Darüber äußert sich Wiedenfeld in seinem Bericht für den Vor- 
bereitungsausschuß der Weltwirtschaftskonferenz 1927: „Nicht nur 
sehen wir bei den einzelnen Kartellen eine innere Reifung vor sich 
gehen, eine Reifung, die aus einer primitiven und rücksichtslosen 
egoistischen Art, die Aufgaben anzufassen, zu immer vollkomme- 
ner ihrer Ziele und auch ihrer Schranken sich bewußt werdenden 
Politik des Kartells führt. Darüber hinaus sehen wir auch, daß in 
den Kartellaufgaben selber Gestaltungsfähigkeit vorhanden ist und 
daß die Organisation es erlaubt, den verschiedenen Aufgaben sich 
anzupassen, die etwa an sie herantreten‘“ 1). 
6. Der unter Berücksichtigung dieser Möglich 
keiten feststellbare Kartellbegriff. 
Diesen Versuchen einer Anpassungspolitik an die Rationalisie- 
rungsaufgaben innerhalb des kartellrechtlichen Rahmens kann auch 
in der Definition Rechnung getragen werden. Es soll daher der 
Kartellzweck: äußere Konkurrenzregulierung im Sinne einer Ren- 
tabilitätsförderung erweitert und von einer äußeren und soweit mög- 
lich inneren Konkurrenzregulierung gesprochen werden. Unter in- 
nerer Konkurrenzregulierung sollen die Bestrebungen verstanden 
sein, durch produktionstechnische Einblicke und Eingriffe seitens 
der Kartelleitung auf den sachlichen Ertrag der Produktion ratio- 
nalisierend einzuwirken, indem das innere Verhalten der Werke, die 
Produktionssphäre selbst reguliert, „in Zielen und Mitteln“ ge- 
ordnet wird. 
Mit dem Ausdruck „soweit möglich“ wird betont, daß diese 
Maßnahmen innerhalb eines Kartells nur beschränkt durchführbar 
bzw. im einzelnen Fall überhaupt nicht anwendbar sind. 
%) S. Tschierschky, Der Inhaliswandel des Kartellbegriffs und seine 
wirtschaftspolitische Bedeutung, in Kartellrundschau 25, S. 543—47. 
41) Wiedenfeld, Kartelle und Konzerne. 1927. S. 74. 
Ali
	        
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