Full text: Zur Begriffsbestimmung der Kartelle und Konzerne

HI. Teil: Der Konzernbegriff. 
Einleitung. 
Die unterscheidungslose Anwendung des Wortes „Konzern“. 
Unter den modernen Organisationsgebilden nehmen neben dem 
Kartell vor allem die Konzerne eine bedeutende Stellung ein. Vor 
dem Krieg konnte man bei uns von einer Tendenz zu dieser Form 
nur auf verhältnismäßig wenigen Gebieten sprechen; sie ist vor 
allem ein Phänomen der Nachkriegszeit Deutschlands und hat sich 
aus der Notlage der Industrie entwickelt, als sich diese durch die 
Gebietsverluste des Versailler Friedens ihrer Eisen- und Kohlen- 
basis beraubt sah und zu neuer Organisation gezwungen war. Der 
Umbau der Industriewirtschaft zeitigte neue Konzentrationserschei- 
nungen und Zusammenschluß-Prozesse und bildete eine führende 
industrielle Organisationsform heraus, die man mit dem Worte 
„Konzern“ bezeichnet. 
Der Name selbst gibt nur ganz unvollkommen darüber Auf- 
schluß, was unter seinem Träger zu verstehen ist. „Konzern“ ist 
ein Fremdwort, ein Begriff, der aus dem englischen Wirtschaftsleben 
übernommen wurde. In seinem ursprünglichen Sinn bedeutet das 
Wort „Handelsgeschäft“, „Unternehmung“. Abweichend «davon 
dient es im Deutschen zur Bezeichnung einer bestimmten Gruppe 
von Unternehmungen, wobei in Zeitungen und in Zeitschriften eine 
völlig unterscheidungslose und verwirrende Anwendung stattfindet. 
Das Wort „Konzern“ wird hier für die verschiedenartigsten Zu- 
sammenschlüsse produktionstechnischer und aktienrechtlicher Natur 
gebraucht und Bezeichnungen wie Gruppe, Beteiligung, Interessen- 
gemeinschaft und Konzern werden einander völlig gleichgesetzt. 
Diesem terminologischen Wirrwarr steht andererseits in der wirt- 
schaftswissenschaftlichen Literatur eine Reihe von Schriften gegen- 
über, die sich speziell mit Konzernen befassen, ohne eine Definition 
darüber zu geben oder darzulegen, was darunter verstanden werden 
soll (z. B. Konzerne der Metallindustrie, herausgegeben vom Deut- 
a)
	        
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