Full text: Zur Begriffsbestimmung der Kartelle und Konzerne

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sammenschlusses hinweist und weiter die dynamische Ausnützung 
dieser Hauptformen in den verschiedensten Kombinationen betont. 
Bei der Klassifikation der Konzernbildungsformen konnten diese 
auf 2 Grundprinzipien zurückgeführt werden: Auf Interessen- 
gemeinschaft und Beteiligung. Es wäre aber, wie die Arten des 
Aufbaues nach dem Grad der wirtschaftlichen Selbständigkeit ge- 
zeigt haben, methodologisch ganz unzulässig, den Konzern mit 
einzelnen Organisationsformen zu verwechseln und als wesentliches 
Merkmal seinen Aufbau nach irgendeinem ganz bestimmten, 
konsequent verwendeten Prinzip der wirtschaftlichen Zusammen- 
fassung zu sehen. 
Das Strukturphänomen des Konzerns spricht sich im Gegen- 
teil darin aus, daß in ihm beide Prinzipien in den verschiedensten 
Formen auftreten und sogar ineinander übergreifen. Nie darf daher 
der Konzern mit einer der Kategorien des Zusammenschlusses 
identifiziert werden. 
[V. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist der organische Zu- 
sammenhang der vereinigten Unternehmungen, d. h. die Berück- 
Sichtigung des Konzerns als wirtschaftsorganisatorische Form. Die 
vielseitigen Verflechtungsmöglichkeiten bringen die einzelnen Un- 
ernehmungen in engere wirtschaftliche Beziehung, fassen sie zu 
gemeinsamer wirtschaftlicher Betätigung zusammen, stimmen sie 
wirtschaftlich gleichsam aufeinander ab, sei es nun nach horizon- 
taler oder vertikaler Produktionsrichtung hin oder nach anderen 
Momenten, z. B. Verteilung des Absatzrisikos wirtschaftlich ver- 
wandter Produktionssphären wie in der Alkoholindustie beim Kon- 
zern Ostwerke-Schultheiß-Patzenhofer-Kahlbaum. 
Daß das charakteristische der Konzernbetätigung im inneren 
wirtschaftlichen Zusammenhang liegt, geht schon aus der wirt- 
schaftlichen Tendenz hervor, welche fast alle Konzernbildungs- 
formen erkennen lassen. Die Interessengemeinschaft, besonders 
wenn sie durch. Betriebs- und Pachtgemeinschaft zu inniger wirt- 
Schaftlicher Verflechtung gesteigert ist, setzt immer gleiche oder 
verwandte Wirtschaftstätigkeit voraus. Ähnlich ist es bei den meisten 
Formen der Beteiligung: Aktienaustausch, Errichtung von Tochter- 
Zesellschaften etc. geschieht ebenfalls aus wirtschaftlichen (pro- 
duktionstechnischen, absatztechnischen) Gesichtspunkten. Die ein- 
seitige Beteiligung in ihren Stärkeschattierungen kann natürlich auch 
nur zur Kapitalanlage in den verschiedensten Industriezweigen ohne 
inneren Zusammenhang vorkommen. Ein derartiges Chaos von al-
	        
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