Full text: Nationalökonomie (Teil 1)

156 — 
Historische 
Ent- 
wickelung. 
Zahlungs- 
mittel ım 
Wittelalter. 
des Wechsels und seine volkswirtschaftliche Bedeutung zu übersehen, 
und diese wiederum werden am leichtesten erfaßt durch die Verfolgung 
seiner historischen Entwickelung, auf welche wir infolgedessen zunächst 
ıäher eingehen müssen. 
Schon früher ergab sich für die Wechsler im Mittelalter die Auf- 
gabe, neben der Beschaffung der an Ort und Stelle zur Zahlung not- 
wendigen Münze auch diejenige zu liefern, welche zur Zahlung im 
Auslande nötig war. Bei der Unsicherheit und Schwierigkeit des 
Reiseverkehrs lag es nun nahe, auf Mittel zu sinnen, Zahlungen im 
Auslande zu ermöglichen, ohne den Transport großer Summen dabei 
notwendig zu machen. Ein solcher Weg ergab sich dadurch, daß die 
Wechsler an den Haupthandelsplätzen des Auslandes Geschäftsteilhaber 
stationierten, oder Geschäftsfreunde zu gewinnen suchten, die für sie Zah- 
‚ungen in Empfang nahmen und Zahlung leisteten. Hatte nun ein Kauf- 
mann, sagen wir in Venedig, denn von Italien ging die Entwickelung des 
Wechsels aus, eine Zahlung in Marseille zu leisten, so wendete er sich 
an einen Wechsler an Ort und Stelle, zahlte bei diesem die betreffende 
Summe, etwa von 1000 Dukaten ein, und erhielt hierfür nicht die 
entsprechende Summe in französischem Gelde, sondern einen Brief an 
len Socius des Wechslers in Marseille, worin er ihn beauftragte, 1000 
Dukaten in französischer Münze dem Kaufmann A. oder auch dessen 
Vertreter, sobald er sich bei ihm in Marseille meldete,. auszuzahlen, 
da derselbe diese Summe ihm bereits gezahlt habe. In 
gleicher Form wies auch der Socius eines Hauses in Florenz, der in 
Marseille Einkäufe an Waren gemacht hatte, dasselbe an, einem von 
der Messe heimkehrenden Kaufmanne die Summe von 1000 Dukaten 
auszuzahlen, weil dieser ihm diese Summe ‘dort übergeben hatte, die 
er selbst für dort verkaufte Ware soeben erhalten hatte und nicht bar 
mit nach Hause nehmen mochte, Damit war die Form bereits gewählt, 
wie sie noch heutigen Tages der Wechsel besitzt; und auf diese Weise 
war die Verschickung von Bargeld umgangen und dem venetianischen 
Kaufmann die Möglichkeit verschafft, ohne venetianisches Geld aus- 
zuführen, was verboten war, doch in Marseille mit dem dort allein zu- 
lässigen Gelde Zahlung zu leisten. Die Voraussetzung dabei war nur, 
daß in einiger Zeit jener Socius in Marseille wieder Gelegenheit hatte, 
ainen gleichen Zahlungsauftrag für einen von Marseille nach Venedig 
gehenden Kaufmanne auf Grund einer in Marseille gemachten Ein- 
zahlung dem venetianischen Wechsler zukommen zu lassen, um dadurch 
sine Ausgleichung der Zahlung herbeiführen zu können. Wo aber ein 
veger Handelsverkehr bestand, fehlte es an solchen Gelegenheiten nicht, 
and außerdem stellte sich die Bedeutung der brieflichen Anweisungen 
als internationales Zahlungsmittel bald heraus, so daß sie nicht nur in 
dem einzelnen Falle zur Zahlung benutzt wurden, sondern von Hand 
zu Hand gingen, und auch aus anderen Städten angekauft wurden, um 
diesen Auftragsbrief zur Zahlung am Fälligkeitsorte zu verwerten. 
Besonders an den Brennpunkten des Handels, den Orten der großen 
Warenmessen, strömten die Kaufleute mit solchen Zahlungsaufträgen 
zusammen, und siedelten sich mehr und mehr Vertreter der Wechsler 
an dem Hauptlieferungsorte an, um die Zahlungsaufträge von den Kauf- 
leuten in Empfang zu nehmen, die dort ihre Ware einkaufen wollten, 
and ihnen ihrerseits gegen gemachte Einzahlung solche Anweisungen 
für die an Ort und Stelle verkauften Waren in die Heimat mit zu 
geben. Da nun diese brieflichen Zahlunzsaufträge thatsächlich einen
	        
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