Full text: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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Die Organe der öffentlichen Armenpflege können bureaukratisch, 
ehrenamtlich, oder gemischt eingerichtet sein. Das erstere System ist 
in Amerika ausgebildet, wo die öffentliche Armenpflege allein durch 
besoldete Beamte durchgeführt wird. Dort wird allgemein anerkannt, 
dass dadurch günstige Ergebnisse nicht erzielt werden. Bei weitem 
am verbreitetsten ist das. gemischte System, indem insbesondere Kom- 
munalbeamte die Organisation und Direktive in der Hand haben, die 
weitere Ausübung aber ehrenamtlich Angestellten überlassen wird, 
wie wir das in England, Frankreich und auch in Deutschland 
beobachteten. In dem letztern Lande hat dieses Verfahren eine be- 
sondere Ausdehnung in dem sogen. Elberfelder System erfahren, 
welches weit über die Grenzen unseres Vaterlandes hinaus Bedeutung 
gewonnen hat, und deshalb eine etwas nähere Besprechung verdient, 
Es ist durch Daniel von der Heydt 1852 in seiner Heimat Elber- 
feld zur Durchführung gebracht. Das Hauptprinzip geht dahin, dass 
die Durchführung ehrenamtlich sein muss, und die gebildete Klasse 
in den Dienst der städtischen. Armenpflege hineingezogen werden soll. 
Dieses wird dadurch ermöglicht, dass man jedem Einzelnen nur eine sehr 
beschränkte Aufgabe zuweist, die deshalb neben der Berufsthätigkeit 
erfüllt werden kann. Die zweite Eigentümlichkeit liegt in einer zen- 
tralisierten Organisation des ganzen Armenpflegerwesens, so dass alle 
Organe in einem engen Zusammenhange und regen Austausche stehen, 
ımd von dem Zentrum die Direktive erhalten. Die’ Zentralbehörde 
soll über alle Vorgänge genau informiert werden, während auf der 
anderen Seite den ausübenden Organen gleichwohl eine weitgehende 
Selbständigkeit eingeräumt wird, um dadurch das Interesse rege zu 
erhalten. Die Stadt Elberfeld wurde in 18 Bezirke geteilt, an deren 
Spitze je ein auf drei Jahre von der Stadtverordnetenversammlung ge- 
wählter Bezirksvorsteher steht. Jeder Bezirk ist wiederum in vierzehn 
Quartiere geteilt, von denen jedes einen erwählten Armenpfleger er- 
hält. Alle diese Beamten stehen unter einer städtischen Armendepu- 
tation als Zentralbehörde, die aus dem Oberbürgermeister, vier Stadt- 
verordneten und vier von der Stadtverordnetenversammlung: auf drei 
Jahre gewählten Bürgern besteht. Jedem Armenpfleger sollen im all- 
gemeinen nicht mehr als vier Familien zur Ueberwachung und Ver- 
sorgung überwiesen werden. Es hat sich gezeigt, dass nicht nur in 
Elberfeld, sondern auch in anderen Städten, in denen dieses System 
eingeführt ist, sich auf Grund öffentlicher Aufforderung genügend viele 
Personen aus den besseren Ständen zur Verfügung stellen, um eine 
ausreichende Auswahl zu haben. Darunter fehlen nicht Aerzte, höhere 
Beamte, wie grosse Fabrikanten und Kaufleute. Ein jedes Gesuch um 
Unterstützung aus städtischen Mitteln ist bei dem Armenpfleger 
des Quartiers anzubringen. Derselbe hat durch sorgfältige Unter- 
suchung der Verhältnisse festzustellen, ob der Bittsteller eine solche 
verdient oder nicht. Geringe Beträge kann er im Notfalle auf eigene 
Hand gewähren, doch hat er auch dafür die nachträgliche Genehmigung 
von der nächsten Bezirksversammlung einzuholen, wo er über alle ein- 
gegangenen Gesuche Bericht zu erstatten hat, und welche über die zu 
gewährende Unterstützung zu beschliessen hat. Diese Bezirksversamm- 
lung wird von den Armenpflegern der 18 Quartiere gebildet, welche 
alle 14 Tage zusammentreten. Nur für diese Zeit gilt die Bewilligung, 
Elberfelder 
System.
	        
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