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Die Organe der öffentlichen Armenpflege können bureaukratisch,
ehrenamtlich, oder gemischt eingerichtet sein. Das erstere System ist
in Amerika ausgebildet, wo die öffentliche Armenpflege allein durch
besoldete Beamte durchgeführt wird. Dort wird allgemein anerkannt,
dass dadurch günstige Ergebnisse nicht erzielt werden. Bei weitem
am verbreitetsten ist das. gemischte System, indem insbesondere Kom-
munalbeamte die Organisation und Direktive in der Hand haben, die
weitere Ausübung aber ehrenamtlich Angestellten überlassen wird,
wie wir das in England, Frankreich und auch in Deutschland
beobachteten. In dem letztern Lande hat dieses Verfahren eine be-
sondere Ausdehnung in dem sogen. Elberfelder System erfahren,
welches weit über die Grenzen unseres Vaterlandes hinaus Bedeutung
gewonnen hat, und deshalb eine etwas nähere Besprechung verdient,
Es ist durch Daniel von der Heydt 1852 in seiner Heimat Elber-
feld zur Durchführung gebracht. Das Hauptprinzip geht dahin, dass
die Durchführung ehrenamtlich sein muss, und die gebildete Klasse
in den Dienst der städtischen. Armenpflege hineingezogen werden soll.
Dieses wird dadurch ermöglicht, dass man jedem Einzelnen nur eine sehr
beschränkte Aufgabe zuweist, die deshalb neben der Berufsthätigkeit
erfüllt werden kann. Die zweite Eigentümlichkeit liegt in einer zen-
tralisierten Organisation des ganzen Armenpflegerwesens, so dass alle
Organe in einem engen Zusammenhange und regen Austausche stehen,
ımd von dem Zentrum die Direktive erhalten. Die’ Zentralbehörde
soll über alle Vorgänge genau informiert werden, während auf der
anderen Seite den ausübenden Organen gleichwohl eine weitgehende
Selbständigkeit eingeräumt wird, um dadurch das Interesse rege zu
erhalten. Die Stadt Elberfeld wurde in 18 Bezirke geteilt, an deren
Spitze je ein auf drei Jahre von der Stadtverordnetenversammlung ge-
wählter Bezirksvorsteher steht. Jeder Bezirk ist wiederum in vierzehn
Quartiere geteilt, von denen jedes einen erwählten Armenpfleger er-
hält. Alle diese Beamten stehen unter einer städtischen Armendepu-
tation als Zentralbehörde, die aus dem Oberbürgermeister, vier Stadt-
verordneten und vier von der Stadtverordnetenversammlung: auf drei
Jahre gewählten Bürgern besteht. Jedem Armenpfleger sollen im all-
gemeinen nicht mehr als vier Familien zur Ueberwachung und Ver-
sorgung überwiesen werden. Es hat sich gezeigt, dass nicht nur in
Elberfeld, sondern auch in anderen Städten, in denen dieses System
eingeführt ist, sich auf Grund öffentlicher Aufforderung genügend viele
Personen aus den besseren Ständen zur Verfügung stellen, um eine
ausreichende Auswahl zu haben. Darunter fehlen nicht Aerzte, höhere
Beamte, wie grosse Fabrikanten und Kaufleute. Ein jedes Gesuch um
Unterstützung aus städtischen Mitteln ist bei dem Armenpfleger
des Quartiers anzubringen. Derselbe hat durch sorgfältige Unter-
suchung der Verhältnisse festzustellen, ob der Bittsteller eine solche
verdient oder nicht. Geringe Beträge kann er im Notfalle auf eigene
Hand gewähren, doch hat er auch dafür die nachträgliche Genehmigung
von der nächsten Bezirksversammlung einzuholen, wo er über alle ein-
gegangenen Gesuche Bericht zu erstatten hat, und welche über die zu
gewährende Unterstützung zu beschliessen hat. Diese Bezirksversamm-
lung wird von den Armenpflegern der 18 Quartiere gebildet, welche
alle 14 Tage zusammentreten. Nur für diese Zeit gilt die Bewilligung,
Elberfelder
System.