Full text: Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

Die heutige Gemeinde, ihre Aufgabe und ihre Wirischaft. 313 
hat selbständige Organe, ein selbständiges Vermögen, eine eigene Kasse, fie hat eine 
Sphäre freier Thätigkeit, wenn sie auch ihren Mitgliedern überwiegend mit einer 
präcisierten Rechtssphäre gegenübersteht, ähnlich wie der Staat dem Bürger. 
Die heutige Gemeinde ist keine geschlossene Genossenschaft, die beliebig die Auf— 
nahme verweigern, den Abzug erschweren kann. Sie muß nach den Grundsätzen der 
heutigen Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit jeden Einwohner dulden, der nach den 
Staatsgesetzen sich in ihr niederläßt. Sie kann nicht mehr, wie die mittelalterliche Stadt, 
eine ganz selbständige Wirtschaftspolitik verfolgen; sie kann in ihren Gliedern nicht mehr 
den hingebenden lokalen Patriotismus, nicht mehr den zähen, harten Lokalegoismus 
erzeugen. Die Hälfte der in ihr Wohnenden sind häufig heute an anderem Orte geboren, 
was freilich nicht ausschließt, daß die meisten älteren, am Orte schon Jahre lang An— 
säfsigen mit dem Gedeihen und Leben der Gemeinde so enge verwachsen, daß aus dem 
Kreise dieser heraus eine gesunde Kommunalverwaltung entsteht, wie sie unsere neueren 
Städteordnungen und Gemeindegesetze herzustellen fuchen. Die Gemeindeverfassung jedes 
Landes ist nicht bloß politisch und social von der größten Bedeutung, sondern auch 
wirtschaftlich. Wo ein gesundes, kräftiges Kommunalleben besteht, wo die gebildeten 
und besitzenden Bürger, bis zum Mittel- und Arbeiterstande herab, zum unbezahlten 
Ehrendienste für die Gemeinde herangezogen werden, da entsteht in der Bürgerschaft ein 
kräftiger, gemeinnütziger Sinn, da lernen die oberen Klafsen die Interessen der unteren 
aus eigener Anschauung kennen, da erhält der egoistische Erwerbstrieb der einzelnen sein 
notwendiges Korrektiv durch die lebendigen Nachbargefühle und durch die Einsicht in 
den engen Zusammenhang des Gedeihens aller Glieder der Gemeinde unter einander 
und die Abhaͤngigkeit aller von der gemeinsamen guten oder schlechten Lokalverwaltung. 
Die wirtschaftlichen Aufgaben der heutigen Gemeinde sind nicht mehr dieselben 
wie in Dorf und Stadi des Mittelalters. Der Bauer und der Stadtbürger haben heute 
eine viel selbständigere Wirtschaft, eine viel größere Sphäre individueller Freiheit, beide 
haben nicht mehr bloß lokale Interessen, hängen vielfach von der Handels- und Steuer— 
bpolitik des Staates mehr ab als von der des Ortes. Aber Nachbarn find die Dorf— 
wie die Stadtbewohner nicht bloß geblieben, sondern durch das enge Wohnen, durch die 
Fortschritte der Technik, durch das zunehmende geistige Leben, durch die wachsende Be— 
deutung gemeinsamer Veranstaltungen noch mehr geworden als früher. Die Solidarität 
und Abhängigkeit des einen Nachbarn vom anderen ist gewachsen, und damit haben sich 
die Aufgaben der Nachbarverbände vermehrt, so viel sie andererseits an größere Verbände 
und den Staat abgegeben haben. 
Man hat deshalb geglaubt, in der Formel, die Gemeinde sei ein wirtschaftlicher 
Nachbarverband, der Staat ein Herrschaftsverband zu Macht- und Rechtszwecken, das 
Geheimnis gefunden zu haben, um aus ihr alle Staats- und Gemeindezwecke, ihre 
gegenseitige Abgrenzung und die richtigen Mittel zu ihrer Durchführung ableiten zu 
können. Aber auch der Staat wirtschaftet, auch die Gemeinde lebt nach Rechtsgrundsätzen 
und hat eine gebietende und verbietende Zwangsgewalt. Beide sind wesensverwandte 
Gebietskörperschaften; nur das ist richtig, daß beim Staate heute die Macht- und Rechts— 
organisation voransteht, bei der Gemeinde die gemeinsamen wirtschaftlichen Aufgaben. 
Wir werden unten noch davon zu sprechen haben, wie neuerdings die wirtschaft⸗— 
lichen Gemeindeaufgaben gewachsen sind. Wir erwähnen hier nur kurz das Wichtigste: 
die Regulierung des Trinkwassers, die Abfuhr der Fäkalien, das Wege- und Bebauungs-— 
wesen, die Pflasterung und Beleuchtung, die lokalen Verkehrseinrichtungen, die Kirchen— 
und Schulverwaltung, die Armenunterstützung, das sind die wichtigsten der neueren 
wirtschaftlichen Funktionen der Gemeinde. Und meist stehen darunter drei voran: das 
Wege- und Verkehrswesen, das Schulwesen und die Wohlthätigkeitseinrichtungen. Im 
Jahre 1883—84 gaben die sämtlichen preußischen Stadtgemeinden von 272 Mill. Mark 
65 für Wege, Verkehr und gewerbliche und gemeinnützige Anstalten, 62 für Unterricht, 
36 für Armenwesen, zusammen 163 Mill. aus; die anderen erheblichen Zwecke kosteten 
folgende Summen: 18 Mill. die staatlichen Zwecke, 24 die Gemeindeverwaltung, 27 das 
Schuldenwesen; der Rest verteilte sich auf verschiedene Aufgaben.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.