Full text : Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

389)] Die drei Systeme der Arbeiterversicherung. 381

West- und Südeuropa Fortschritte gemacht, droht mehr und mehr auch hier dem dritten
zu weichen. Zwei Ursachenreihen beherrschen die Verteilung der drei Systeme auf die
einzelnen Staaten: 1. der allgemeine wirtschaftliche und sociale Entwickelungszustand
und 2. die vorherrschende politisch-sociale Ideenwelt, wie sie sich in der Litteratur und
Publizistik, ebenso aber auch in den Verfassungs- Verwaltungs⸗-, Rechtsformen und
Wirtschaftsinstitutionen ausdrücken.
Das germanische Mitteleuropa hatte, als das Bedürfnis der Arbeiterversicherung
sich dringlicher geltend machte, noch manche genossenschaftlich-korporative Zwangskassen
und noch keine ganz individualistisch-atomisierte Gesellschaft; die großen Geschäftsinteressen
beherrschten den Staat, die Parlamente, die öffentliche Meinung noch nicht so wie in
Frankreich und England. Man lebte noch vielfach in den Traditionen des bureau—
kratischen Beamtenstaates. In den Vereinigten Staaten, auf dem Boden rührigsten
individualistischen Kolonial- und Geschäftslebens, fast ohne alle Tradition der Ver—
gangenheit, war es natürlich, daß auch dieser Zweig des Wirtschaftslebens der freien
Initiative der Geschäftsleute und Vereine ganz überlassen wurde. In England, dem
dande der Selbsthülfe und persönlichen Freiheit, wo das Bedürfnis nach Arbeiterversiche—
rung am stärksten war, die modernen Geschäftsformen und die neuere sociale Klassen—
bildung am frühesten gesiegt hatten, kämpften der überkommene genossenschaftliche Geist
und die kapitalistische Unternehmung um das Gebiet; bis 1870 - 1880 aber siegte der
manchesterliche Doktrinarismus, der alle Parteien und Klassen beherrschte, und noch heute
ist er das Hindernis großer Reformen. Ahnlich in Frankreich, wo die Phrafe der
individuellen Freiheit Staat und Gesellschaft einseitig faßsciniert. Ihnen folgen die
anderen romanischen Staaten. Hier schwört man auf das Wort Cheyssons: la prévoyance
 übre pour les hommes debout, l'assistance ppour les hommes tombés. Als ob
nicht die Mehrzahl der der Arbeiterversicherung Bedürftigen zwischen diesen zwei
Extremen ständen.
Jedes der drei Systeme zielt im Grunde zuletzt auf dasselbe; jedes hat seine
Vorzüge und Kehrseiten. Alle drei wollen durch Umlagen und Teilzahlungen Reserve—
mittel für Notzeiten sammeln und sie durch ein kompliziertes System der Verwaltung,
der Kapitalanlage, der Berechnung den Versicherten in der Not zugänglich machen; alle
drei stellen höhere Formen wirtschaftlicher Vergesellschaftung dar; alle drei appellieren
an den Selbsterhaltungstrieb, ruhen auf einem ausgebildeten Versicherungsrecht, haben
gemeinnützige Seiten. Aber die Mittel, die Motive im einzelnen sind verschieden. Die
private Versicherung hat ihren aktiven Ausgangspunkt im Erwerbstriebe der Versicherer,
die genossenschaftliche und öffentliche im Bedürfnis der Versicherten. Die erstere hat vor—
zugsweise den Geschäftsgewinn, die letzteren haben humane Fürsorge im Auge; die erstere
arbeitet mit kaufmännischen, die letzteren mit überwiegend ehrenamtlichen und bureau—
kratischen Kräften. Die private Versicherung erzeugt eine Summe von Privatverträgen,
aber auch sehr zahlreiche Prozesse, Verluste, Bankerotte; die private und freigenossen—
schaftliche giebt meist unsichere Änsprüche; die öffentlichrechtlich geordnete schafft je nach
Form, Beamtentum, Abgrenzung gut oder schlecht arbeitende Verwaltungskörper mit
komplizierten Kompetenzen, Rechtsvorschriften, Kontrollen, Schreibereien, zahlreichen
Judikalen und Schiedsgerichtsentscheidungen. Zuletzt ist es immer der sittliche Geist
und die geschäftliche Tüchtigkeit der maßgebenden Personen, welche der einen oder der
anderen Form ihre Leistungsfähigkeit geben; aber diese geistigen Potenzen werden durch
die eine Form doch viel mehr erzeugt als durch die andere; freilich ist nicht jede Form
in jedem Lande, in jeder Volkswirtschaft möglich.
Die private Versicherung hat allerwärls die Unfallversicherung begründet; aber
sie bleibt überall teuer, lückenhaft, führt allgemein zu Kapitalabfindung, statt zu der
meist viel angezeigteren Rentenzahlung. Die private Sterbegeldversicherung hat in den
amerikanischen Neuenglandstaaten (z. B. in der Prudential-Compagny von Rewark N. J.)
auch vereinzelt sonst zu musterhaften Resultaten, im übrigen aber überwiegend zu un—
geheuren Mißbräuchen, zu schamloser Bewucherung der unteren Klassen geführt. Viele so—
genannte englische Genofsenschaften sind Wuchergeschäfte der Direktoren und Sammelagenten.
            
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