Full text: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

J. Bentham. 
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Fesseln, wer Ausgleichung bestimmter Unterschiede wollte, 
sie alle einigten sich noch in der Opposition gegen die alte 
Aristokratie und erhoben: dieser gegenüber nur gefühlsmässig 
den Ruf nach Freiheit und Gleichheit überhaupt. 
Kein Wunder, dass Bentham, welcher ja nur von einem 
empirischen Satze ausging und dessen praktische und historische 
Erfahrung. klein, war, nicht über den inneren Widerspruch 
der Principien selbst speculirte, und sich mit der Thatsache 
ihres gegenwärtigen Bundes begnügte. Dass Freiheit Herrschaft 
über die Schwachen, dass Gleichheit Freiheitsbeschränkung 
der. Starken ist, dass daher in der Anwendung beider Prin- 
cipien Maass herrschen müsse — das waren Gedanken, die 
in Bentham’s Seele keinen Raum hatten. Und so ist er zugleich 
der Prophet des späteren Manchesterthums und des späteren 
Chartismus geworden; für Beide lieferte er die Philosophie, 
mit der sie später ihre Agitation verzierten. Wie diese beiden 
Richtungen sich später eigentlich nur praktisch, nicht auch 
in theoretischen Principien bekämpften,’so sieht auch Bentham 
nicht, dass seine allgemeinen demokratischen Principien zu 
Widersprüchen führen. 
In seinen nationalökonomischen Schriften?) ist Bentham 
vorherrschend. freiheitsschwärmender Manchestermann, weicht 
aber doch vom Manchesterthum aus wohlwollendem Gefühl 
gegen die Arbeiter vielfach ab. Diese Inconsequenzen sind 
Serade oft Lichtblicke, aber doch Inconsequenzen, — 
Bentham schliesst sich als Nationalökonom Adam Smith 
an. Gleich Adam Smith ist er Apostel des „laissez faire et 
passer‘‘, ein Princip für das er seine eignen Formeln hat. Er 
') Es gehören hierher besonders folgende Schriften: 
„Defence of usury. 
‚Manual of Political Economy. 
„Supply without Burden. 
„Tracts on Poor Law and Pauper Management. ; 
‚A. Plan for Conversion of stock into note annuities. 
„Observations on the restrictive and prohibitory commercial System. 
Viel speciell Manchesterliches auch im Rationale of Reward und 
International Law und in sonstigen Schriften, wo von der Werthbemes- 
sung der nleasırea die Bede ist.
	        
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