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eine Stimme. Nach Erfordernis finden außerordentliche Versammlungen
statt.
Als „Vorort“ wird alle vier Jahre eine der dem Verein
ungehörigen Sektionen durch die Delegiertenversammlung zur
Präsidialbehörde des Verbandes gewählt. Diese Sektion ernennt
von sich aus ein Präsidium, das in den Sitzungen der
Delegiertenversammlung präsidiert und in Gemeinschaft mit
dem ständigen Sekretariat die Geschäfte führt. Als leitende
und ausführende Behörde besorgt der Vorort alle administrativen
Angelegenheiten, vermittelt die Beziehungen zwischen
den Bundesbehörden und dem Handels- und Industriestand,
verarbeitet die von den Sektionen eingehenden Materialien
und erstattet über seine Tätigkeit und den Gang des schweizerischen
Handels und der schweizerischen Industrie Bericht. Die
Unkosten der Geschäftsführung werden durch obligatorische Beiträge
der Sektionen und feste jährliche Beiträge der Eidgenossenschaft
gedeckt. (Erstere betrugen 1902/03 10400 Francs, der
Bundesbeitrag betrug 20000 Francs.)
Die Handelskammer (Chambre suisse de commerce) besteht
aus elf von der Delegiertenversammlung und vier vom Vorort
auf vier Jahre gewählten Mitgliedern; dazu kommen die Delegierten
des Bundesrats, welche jedoch nur beratende Stimme
besitzen. Die Sitzungen der Handelskammer werden von demselben
Präsidium geleitet, das der Delegiertenversammlung
präsidiert und die Geschäfte des Vororts führt. Die Handelskammer
steht zwischen der Delegiertenversammlung und
dem Vorort und hat die Aufgabe, „vom Standpunkt der
allgemeinen schweizerischen Interessen aus mitzuwirken bei
der Begutachtung sowohl der dem Verein von den Bundeshehörden
überwiesenen als auch der aus dem Schoß des Vereins
selbst angeregten Fragen“. Sie ernennt ferner die ständigen
Beamten des Vereins unter Berücksichtigung der Vorschläge des
Vororts.
Der Schweizerische Handels- und Industrie-Verein hat es,
besonders seit seiner Reorganisation im Jahre 1882, verstanden,
sich eine bedeutende Rolle im schweizerischen Wirtschaftsleben zu
erobern. Im Mittelpunkt seiner Arbeiten haben seit Beginn
der achtziger Jahre Fragen des Verkehrs, der Zollangelegenheiten
und der Handelsverträge, demnächst des Münzund
Banknotenwesens, sowie des Ausstellungswesens gestanden.
Die Bundeshehörden unterbreiten in der Regel nicht
nur alle einschlägigen Fragen der Gesetzgebung seiner Begutachtung,
sondern auch gewisse Fragen der Verwaltung, wie die der
Besetzung auswärtiger Konsulatsposten. Der Verein hat im Laufe
der Jahre eine große Zahl mehr oder weniger umfangreicher
Publikationen und eine Reihe von fortlaufenden Veröffentlichungen
herausgegeben. Der Vorort erstattet alljährlich Bericht
Betätigung.