144 vierzehntes Buch. Drittes Kapitel.
Freilich ging nun diese Kirche offenkundig dem Ruin ent—
zegen. Auf dem Gebiete der Lehre rächte es sich, daß das Dogma
bom Werke Christi als einer Gott geleisteten Satisfaktion all—⸗
mählich in juristischem Sinn gefaßt worden war und damit vom
Gebiete vergeistigten religiösen Denkens auf das Niveau einer
sinnlich- gebundenen Anschauung hinabgezerrt erschien, die ihm
uur Gehorsam leisten, nicht aber eine in persönlichem Ringen
erworbene Überzeugung entgegenbringen konnte. Von diesem
Tentrum der Lehre aus aber war dann das ganze Dogma über⸗
haupt vergröbert und versinnlicht worden; und so wurden jetzt
die Leidenschaften und Bewegungen des Alltags durch einen
skrupellosen Kult mit dem Heiligen verflochten, und die
Segnungen der Religion erschienen als Gegenstand geschäft—
lichen Vertriebes. Gleichzeitig ging der Klerus persönlich den
Weg des Verfalls. Unwürdige mißbrauchten immer häufiger
das Privilegium ihres Standes und die der Kirche verliehene
Strafgewalt, der Kult wurde als hohle Form betrachtet, Bischöfe
schnarchten im Kirchenstuhl, während Kapläne und Vikare an
Stelle zur Jagd ausgerittener Domherren die Messe sangen.
Der Geschäftssinn begann zu überwiegen, alles ward käuflich;
der Wucherer vermochte wohl sein Grab vor dem Altare zu
finden, wenn er brav stiftete. Solcher Auffassung des Amts
entsprach das Privatleben der Geistlichen. Die Priester nahmen
trotz des Cölibats junge Weiber und versorgten deren Kinder
mit fetten Pfründen, die Bettelmönche praßten und scharmu—
zierten, die Nonnen träumten von nichts als Liebhabern und
reicher, die Körperformen sinnlich betonender Kleidung.
Und bald übertraf der Ruin der Kurie den der Kirche.
Das Papsttum, die Kirche seit Mitte des 185. Jahrhunderts
fast absolut beherrschend, ward unter Sixtus IV. gewaltthätig;
es beanspruchte die herrschende Macht Italiens, und die
Nepoten der Päpste sehnten sich nach fürstlicher Ausstattung
mit Land und Leuten. Die sinanziellen Mittel hierfür konnten
über die Lage schon im 14. Jahrh. vgl. Band IV Buch XIII
Kapitel 2 Nr. L.