486 Einundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.
Nimwegen Frankreich zugesprochen hatten. Was ließ sich auf
diese Weise nicht alles erwerben: die Grafschaften Mömpelgard,
Salm, Saarbrücken und Sponheim, die Pfalzgrafschaften Veldenz
und Lützelstein, das Fürstentum Pfalz-g8Zweibrücken; all diese
Territorien, nicht zu reden von zahlreichen kleinen Herrschaften
und Ortschaften weit umher bis gegen Mannheim im Pfälzischen
und bis in die Eifel und den Hochwald hinein im Kurfürsten⸗
tum Trier: sie alle sollten das neue Recht mit dem Übergange
in französische Herrschaft besiegeln.
Und damit noch nicht genug; zum Rechtsbruche kam, ihn
krönend, nackte Gewalt. Der Krone des Elsasses, die dem
Ganzen erst Glanz und Zusammenhalt verlieh, der Reichsstadt
Straßburg, ließ sich selbst mit Reunionstribunalen nicht bei—
kommen. So geschah es mit der ultima ratio regum. Mitten
im Frieden wurde so heimlich wie möglich gegen die Stadt
eine Armee von 35000 Mann aufgeboten; einer so großen
Macht glaubte man zu bedürfen; und in einer einzigen Nacht,
vom 27. zum 28. September 1681, tat sie ihr Werk. Die
Bürgerschaft, des Kommenden gewiß, es nicht billigend, aber
wie vom Blicke des Basilisken gelähmt, nahm auf sich, was
man ihr zumutete. In der Kapitulation des 80. September
huldigten die alten Stadtbehörden und die Stadtgemeinde
dem Könige von Frankreich als souveränem Herrn und Pro—
tektor; der Stadt wurde die Freiheit der Kulte auf Grund
des Normaljahres 1624 gewährleistet; doch wurde das Münster
katholisch und binnen einem Jahrzehnt entwickelte sich neben vier
Fünftel Protestanten ein neues Fünftel katholischer Bevölkexung.
Vor allem aber wurde Straßburg französische Festung; wenige
Tage nach der Übergabe schon traf Vauban ein, um neben
einem neuen Wall die Zitadelle mit dem Blicke nach Osten zu
errichten; und in den Worten Clausa Germanis Gallia faßte
die Zeit den Inhalt des Ereignisses zusammen.
Wie zum Hohne noch dazu auf Recht und Vergangenheit,
zur Besiegelung jedenfalls der nun vollendeten Politik der
Reunionen und des Raubes hielt König Ludwig XIV. am
23. Oktober in Person einen glänzenden Einzug; an der