Full text: Neuere Zeit (Abt. 2)

Deutschland unter den polit. Nachwirkungen des Dreißigjähr. Krieges. 465 
am 19. Januar 1668 kam ein Teilungsvertrag zustande, der 
aatürlich Leopold verbot, in den Niederlanden anderweits ein— 
zugreifen. 
Was bedeutete da noch der drohende Widerstand der 
rheinischen Fürsten, nachdem ihnen die Stützung auf ster— 
reich und Brandenburg durch diese Teilverhandlungen ent— 
zogen worden war? Was jetzt noch möglich war, taten die 
Generalstaaten. Sie traten mit England zu einem Bunde 
zusammen, der unter dem Gesichtspunkte, Frankreichs Raub 
wenigstens nicht allzusehr anschwellen zu lassen, zwischen Spanien 
und Frankreich den Aachener Frieden. vom 2. Mai 1668, ver⸗— 
mittelte. 
Darin gab Frankreich an Spanien die eroberte Franche— 
Comts zurück, behielt aber alle eroberten Plätze in den Nieder— 
landen. Es waren zwölf Städte in Flandern, darunter Char⸗ 
leroi, Douai, Tournai, Kortrijk, Lille und Oudenaerde. Fran⸗ 
zösisch Flandern und mehr war damit an Frankreich verloren: 
sollte dieses damit an der neuen Grenze, schon inmitten des nur 
noch sogenannten Burgundischen Kreises des Reiches, sollte es 
überhaupt an den bestehenden Reichsgrenzen Halt machen? 
Bald mußte man an der oberen Reichsgrenze, in Lothringen 
— falls man das Land überhaupt noch zum Reiche zählte — 
erfahren, wie falsch jede Hoffnung auf Frieden gewesen wäre. 
Herzog Karl IV. von Lothringen, ein unsteter, unzuverlässiger 
Charakter, durch den dem Reiche nach dem Friedensschlusse 
von Münster und Osnabrück schwere Nöte gemacht worden 
waren!, hatte, in den spanisch-französischen Krieg verwickelt, 
sein Herzogtum im Pyrenäischen Frieden nur unter starken 
Verlusten an Land und unter Schleifung der Befestigungen von 
Nancy zugunsten Frankreichs wiedererlangt; zu alledem hatte 
er den Franzosen auch noch eine Militärstraße mitten durch 
seine Herrschaft, von Verdun nach Metz und dem Elsaß zu— 
gestehen müssen. Damit nicht genug, hatte Ludwig XIV. ihn 
im Jahre 1662 vermocht, gegen vage Aussichten auf den fran— 
S. Band VI-S, S. 8368.
	        
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