Deutschland unter den polit. Nachwirkungen des Dreißigjähr. Krieges. 475
eingefallen, um wie Mordbrenner zu sengen und zu schänden,
dann waren sie ins obere Elsaß gezogen, um König Ludwig
selbst, der einen leichten Feldzug zur Eroberung der spanischen
Franche-Comté führte, zu decken: und im Juni bereits war
der König siegreich nach Paris zurückgekehrt.
Die Koalition aber hatte unterdessen zwei Heere auf—
gestellt, das eine unter De Souches mit der Bestimmung nach
den Niederlanden, von wo sich die Franzosen zum guten Teile
zurückgezogen hatten, das andere für den Kriegsschauplatz am
Oberrhein, unter dem wenig energischen Herzog von Bour—⸗
nonville.
Wenn es dabei als Aufgabe der Nordarmee gegolten
hatte, zusammen mit den niederländischen und spanischen
Truppen die Franzosen, die hier von Condsé befehligt wurden,
aus den südlichen Niederlanden zu werfen und womöglich bis
nach Paris vorzudringen, so ergab freilich schon die erste
Schlacht, bei Senef in der Nähe von Charleroi, am 11. August
1674, die Unmöglichkeit, diesen Plan durchzuführen. Denn
mag man nun ihren Verlauf für die eine oder die andere
Partei als siegreich betrachten — beide Parteien schrieben sich
den Sieg zu —: sicher ist, daß ihr mörderischer Ausgang die
Koalition so schwächte, daß an große Aktionen einstweilen
nicht mehr zu denken war.
Wichtigen Teilen der oberrheinischen Armee aber waren
die französischen Truppen des oberen Elsasses noch rechts des
Rheines, bei Sinzheim an der Elsenz, am 16. Juni entgegen⸗
getreten und hatten sie geschlagen. Und erschien dieser fran—
zösische Erfolg auch nicht entscheidend, so war doch erreicht,
daß Bournonville zur vollen Aufstellung seiner Armee bis über
den Main, in die Gegend von Frankfurt, zurückwich. Und
hier dauerte es bis in den September, ehe 34000 Mann zu⸗
sammenkamen; und noch fehlten die Truppen des Branden⸗
burgers: schon zeigte sich, was eine Kriegsführung mit deutschen
Truppen und deutschen Reichsständen bedeutete. Man be—
schloß endlich, bei Straßburg über den Rhein zu gehen und
so die Franzosen wenigstens zum endgültigen Abzug aus den