496 Fünfundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.
Wehrkraft an die preußische Heeresverfassung; Verschmelzung
der Marine mit der preußischen; Übergang der diplomatischen
Vertretung an Preußen; Eintritt in den Zollverein; eine
oberste Aufsicht und gewisse Eingriffsbefugnisse Preußens in die
Verwaltung der Post und der Telegraphen. Dagegen sollte
die ganze innere Verwaltung Schleswig-Holsteins frei sein.
Dieselben Fragen hatte dann Preußen unmittelbar vor Aus—
bruch des Krieges, am 14. Juni 1866, nach der Abstimmung
im Bundestage über die Mobilmachung, in der Form eines
Projektes der Bundesreform den Bundesstaaten vorgelegt. Da—
nach sollte an die führende Macht, als welche Preußen gedacht
war, übergehen: Heerwesen, Marine, Diplomatie, Handels-,
Zoll⸗ und Verkehrsangelegenheiten, während alles übrige den
einzelnen Staaten überlassen bleiben sollte: also vornehmlich
innere Verwaltung, Justiz, Kirche und Schule. Aber diese An—
träge erschienen diesmal ergänzt durch den Vorschlag, neben die
Bundesexekutive eine Vertretung des Volkes zu stellen, und
zwar auf breitester demokratischer Grundlage: einen Reichstag,
der aus allgemeiner direkter und geheimer Wahl hervorgehen
sollte. Bismarck durfte hoffen, damit im Grunde doch die
Meinung, ja Sehnsucht jedes Deutschen zu treffen. In der
württembergischen Kammer war schon früh im dahre 1866
die Forderung eines deutschen Parlaments gestellt worden. In
Bayern waren am 21. Mai, in Hannover am 29. Mai ähnliche
Beschlüsse gefaßt worden; und am 11. Juli hatten sich in
Sachsen beide Kammern der Stände auf den schon bestimmter
formulierten Antrag geeinigt: „Die Regierung möge energisch
dafür wirken, daß die Einberufung des deutschen Parlaments,
keiner Delegiertenversammlung“ — wie sie Hsterreich vor⸗
geschlagen hatte —, „vielmehr einer Versammlung auf Grund
direkter Wahlen, in ganz Deutschland und längstens im künftigen
Monat erfolge.“ In Hessen-Darmstadt aber hatte, noch weiter
gehend, die Regierung am 10. Juni erklärt, sie strebe danach,
daß „die Einigung des deutschen Volkes in einem freigewählten
Parlament als Ziel des drohenden Kampfes erstrebt und er—
rungen werde — in einem Parlament, das, mit der Fülle