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kommission behauptete, er habe nicht gewußt, daß das
Geld benutzt wurde, um Zeugenaussagen zu gewinnen
und die Kette des Betrugs auch sonst noch zu vervoll-
ständigen. Aber er gab zu, Robert G. Corvin und Thomas
Corvin, einflußreichen Politikern des Tages, diese 18 750
Dollar geliehen zu haben; er hatte dafür eine Anweisung
auf die Forderung Gardiners als doppelte Sicherheit er-
halten !). Thomas Corvin wurde später zum Schatz-
sekretär der Vereinigten Staaten ernannt, und auf seine An-
ordnung wurde nach einer vom Kongreß bewilligten Vor-
lage das Geld ausgezahlt. Von den bewilligten 581 875 Dol-
lar fiel die Summe von 321 562,50 Dollar nominell auf Gar-
diners Namen, und 107 187,50 Dollar wurden Corcoran
als Gardiners Bevollmächtigtem zugesprochen. Beide Sum-
men wurden jedoch Corcoran ausgezahlt und in den Büchern
von Corcoran & Riggs eingetragen und (so steht es in
dem Bericht) „den Beteiligten gutgeschrieben?““). Als Gar-
diner wegen Meineids verklagt wurde, beging er Selbst-
mord. Die Bankiers und Politiker jedoch, deren Werk-
zeuge Gardiner und Mears gewesen waren, hatten sich, wie
kaum zu sagen nötig ist, keinem gerichtlichen, noch irgend-
einem anderen Verfahren zu unterwerfen, sondern nur einer
freundschaftlichen und ausweichenden Untersuchung. So-
weit Corcorans Mitschuld in Betracht kam, wurde er von
jeder rechtlichen Verantwortung entlastet.
Es ist anzunehmen, daß Sage aus seinen Erfahrungen in
Washington viel wertvolle Lehren zog; Corcorans be-
sondere Art, Bankgeschäfte zu machen, muß ihm die Augen
für allerhand Möglichkeiten geöffnet haben. Wenigstens
1) House Reports, Thirty-third Congress, First Session, Bd. 3, Report No. 369,39.
2?) Ebenda. Es ist hier zu erwähnen, daß Riggs von der Firma Corcoran & Riggs
im Jahre 1868 angeklagt wurde, einen Bestechungsfonds verwaltet zu haben, den
der russische Minister den Vereinigten Staaten gegenüber benutzte, um das
Durchgehen einer Vorlage sicherzustellen, die 7200000 Dollar zum Ankauf
von Alaska bewilligte. Die Kongreßkommission für öffentliche Ausgaben stellte
eine Untersuchung an. Aber da die Mitglieder der russischen Gesandtschaft,
obgleich sie aufgefordert wurden, zu erscheinen und Erklärungen abzugeben,
sich weigerten, dies zu tun, so berichtete die Kommission über die Untersuchung:
„Fruchtlos in bezug auf bejahende oder genügende verneinende Resultate.‘ —
Siche Reports, of Committees, Third Session, Fortieth Congress, 1868-—1869,
Report No. 35.