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einen solchen Lärm, daß das Repräsentantenhaus sich gezwungen
sah, einige Untersuchungen anzustellen. Nach
den schriftlich niedergelegten und wiederholt ausgesprochenen
Beschuldigungen Benjamin E. Greens, einer politischen
Persönlichkeit dieser Zeit, hatte Corcoran öffentliche :Beamte
in weitgehender Weise bestochen, um aus der Verwaltung
von Geldern der Vereinigten Staaten und durch
Spekulation mit ihnen große Summen zu gewinnen. Durch
den Vertrag von Guadulupe Hidalgo hatten die Vereinigten
Staaten eingewilligt, an Mexiko für ein nach dem mexikanischen
Kriege abgetretenes Territorium eine große Entschädigungssumme
zu zahlen. Ein Teil dieser Summe war
bis zum Jahre 1850 bezahlt worden, aber eine bedeutende
Summe war noch zu entrichten. Mexiko brauchte das
Geld sehr notwendig und schlug vor, daß die Vereinigten
Staaten es ohne die Vermittlung von Bankhäusern direkt
an die mexikanische Regierung zahlen sollten. Green erhob
den Vorwurf, daß Corcoran den Vorsitzenden der
Kongreß-Budgetkommission, Thomas H. Bayly, bestochen
habe, den Vorschlag Mexikos fälschlich so darzustellen und
die Angelegenheit so zu leiten, daß die Firma Corcoran
& Riggs zum Vermittler des Geschäfts gemacht würde.
„Bayly,“ so lautete Greens Beschuldigung, „hatte alle Gesetzesvorlagen
für Geldbewilligung in seiner Hand, und Corcoran
hatte an den meisten direktes oder indirektes Interesse?).‘“
Corcoran erhielt auf diese Weise die Verwaltung der
Entschädigungsgelder und machte bei diesem Unternehmen
einen Profit von ungefähr 500 000 Dollar?). Eine besonders
eingesetzte Kommission des Repräsentantenhauses
gab sich den Anschein, die gegen Bayly erhobene Beschuldigung
zu untersuchen, und berichtete am 3. August 1854
über den Fall als „nicht bewiesen“.
Der Gardiner-Mears-Schwindel
Gerade zu derselben Zeit war Corcoran auch in eine
Untersuchung der Gerichtskommission. des Hauses ver-1)
Reports of Committees, 33. Congress, First Session, Vol. 3, Rep. No. 354, 4.
2) Ebenda.