435 -
Grenze durchkreuzte. Zwei weitere, in demselben Jahre
angenommene Gesetze gestatteten ihr die Konsolidierung
mit zwei anderen — in anderen Richtungen laufenden —
Eisenbahnen.
Im Juni 1856 genehmigte der Kongreß eine Vorlage, die
Wisconsin gestattete, ungefähr 2 388000 Morgen öffentlichen
Landes in diesem Staate unter die Eisenbahnen zu verteilen.
Der Erlaß dieses Gesetzes war eine von dreißig verschiedenen
Eisenbahn-Landbewilligungen, die in diesem einen
Jahre genehmigt wurden. Daß sie durch Bestechung durchgebracht
worden waren, ging aus dem Bericht der Untersuchungskommission
des Hauses hervor, welche die Ausstoßung
von vier hervorragenden Kongreßmitgliedern empfahl,
da sie im Kongreß an der Spitze von Gruppen standen,
die Bestechungen zugänglich waren!). Die La Crosseund
Milwaukee-Eisenbahngesellschaft verlor daraufhin keine
Zeit und bestach (und alle anderen Eisenbahnen mit staatlicher
Landbewilligung taten dasselbe in anderen Staaten)
die regierenden Körperschaften von Wisconsin, ihr eine ungeheuer
große Landbewilligung zuzugestehen. Was auf die
durch Bestechung erlangte Kongreßakte folgte, wäre
zweifellos niemals an die Öffentlichkeit gekommen, wäre
nicht eine andere Eisenbahngesellschaft mit der La Crosseund
Milwaukee-Gesellschaft in Wettbewerb getreten, um
von der Regierung in Wisconsin eine noch größere Landbewilligung
zu erhalten. Da sie in dem Wettkampf geschlagen
wurde, erhob sie aus Rache die Anklage, daß Bestechung
verübt worden sei. Der Erfolg war die Einsetzung
einer gemeinsamen Untersuchungskommission beider Häuser
der regierenden Körperschaften von Wisconsin, und aus
ihrem Bericht, der mehr als 300 Seiten umfaßt und am
13. Mai 1858 eingereicht wurde, kann man die eingehendsten
Details erhalten.
Diese Kommission berichtete, daß bis zum Jahre 1856
beim Bau der La Crosse- und Milwaukee-Eisenbahn beinahe
ı 700 000 Dollar von den Direktoren gestohlen wor-1)
Report of Select Committee appointed to Investigate Certain Alleged Corrupt
Combinations of Members of Congress. — Reports of Committees, 1856—1857,
Bd, 2, Report No. 246.