fullscreen : Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

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heilen  der  Sozialversicherung.  Ucberdies  können  den  Bczirksstellen  nach  Vereinbarung ­
  mit  den  Krankenkassen  deren  Kanzleigeschäfte  zugewiesen  werden.
Die  Bezirksstelle  wird  von  einem  Vorstände  verwaltet,  dessen  Vorsitzender
vom  Chef  der  politischen  Landesbehörde  ernannt  wird.  Die  Zusammensetzung  des
Vorstandes  ist  so  gedacht,  daß  je  ein  Drittel  aus  gewählten  Vertretern  der
Dicnstgeber  und  Unselbständigen,  das  letzte  Drittel  aus  Personen,  die  vom  Chef
per  politischen  Landesbehörde  berufen  werden,  besteht.
Die  Wahl  der  Vorstandsmitglieder  ist  nach  dem  Grundsätze  der  Verhältnismäßigkeit ­
  einzurichten  (Proportionalwahl).  Sie  erfolgt  aus  Grund  eingereichter
Wahlvorschlagslisten.
Der  leitende  Beamte  wird  von  der  politischen  Landesbehörde  ernannt.
Seine  Bezüge  fallen  der  Jnvalidenrentenkasse  zur  Last.  Die  übrigen  Beamten
der  Bezirksstelle  bestellt  der  Vorstand  auf  Grund  eines  von  der  politischen
-Landesbehörde  genehmigten  Voranschlages.
Die  Kanzleilokalitäten  hat  die  Gemeinde,  in  welcher  die  Bezirksstelle  ihren
Sitz  hat,  beizustellen.  Im  übrigen  werden  die  Vcrwaltungskostcn  gemeinsam  von
den  beteiligten  Krankenkassen,  von  der  Unfallversicherungsanstalt  und  der
Invaliden-  und  Altersrentenkasse  getragen.  Der  Aufleilungsschlüsscl  wird  nach
den  vom  Minister  des  Innern  zu  erlassenden  Vorschriften  festgesetzt.
Aus  der  Begründung  der  Regierungsvorlage  geht  ganz  klar  hervor,  daß
die  Regierung  selbst  das  Gefühl  nicht  los  werden  kann,  daß  die  Bezirksstellen
ein  recht  bedenkliches  Experiment  darstellen.  Die  Verfasser  des  Entwurfes  suchen
sich  denn  auch  durch  mannigfache  Redensarten  darüber  zu  beruhigen.  So  wird
uns  versichert,  die  Vorlage  verbleibe  im  wesentlichen  bei  der  bisherigen  Krankcnkassenorganisation.
  Die  Bezirksstellen  würden  alle  die  unleugbaren  Vorteile
haben,  die  man  den  Einheitskassen  zuschreibe.  Uebrigcns  sei  man  zur  Errichtung
der  Bezirksstellen  genötigt  gewesen,  weil  die  organisierte  Arbeiterschaft  sich  nicht
nur  gegen  die  Ernennung  des  leitenden  Beamten  durch  die  Regierung  und  gegen
die  Parität,  sondern  überhaupt  gegen  jede  Unterordnung  und  für  den  überwiegenden ­
  Einfluß  der  Arbeiter  ans  die  Gesamtversicherung  eingesetzt  habe.
Andere  Vorschlüge  seien  auch  gar  nicht  gemacht  worden.  So  habe  man  denn  von
der  Mitwirkung  der  Krankenkassen  beim  lokalen  Dienst  Umgang  nehmen
müssen.
Ich  lasse  diese  sehr  sonderbare  Begründung  vorerst  unerörtcrt  und  werde
prüfen,  wohin  die  Bczirksstellen  vom  Standpunkte  der  Verwaltung,  insbesondere
aber  einer  einfachen  und  billigen  Verwaltung,  uns  führen  müssen.

Die  Verwaltungskostcn  der  Bezirksstellen.
Die  Bezirksstellen  werden  nach  meiner  Ueberzeugung  ein  Zentrum  zur
Erzeugung  von  Vcrwaltungskosteu  sein,  für  deren  Tragung  das  Gesetz,  wie  wir
gesehen  haben,  die  Krankenkassen,  Unfallvcrsichcrungsanstaltcn  und  die  Jnvalidcnrentenkassc
  in  Aussicht  nimnit.  Sicherlich  ist  es  eine  Uebertreibung,  wenn
behauptet  wird,  die  Krankenkassen  würden  nur  in  geringem  Maße  für  -die  Ausbringung ­
  der  Verwaltungskostcn  in  Betracht  kommen.  Unzweifelhaft  ist  jedoch,
daß  die  Hauptlast  auf  die  Invaliden-  und  Altersrcntenkasse  fallen  wird.
Es  ist  natürlich  bequem  und  verlockend,  wenn  die  Bezirksstellen  des
ganzen  Reiches  aus  einer  großen  Kasse  und  noch  dazu  einer  in  Wien  zu
schöpfen  in  der  Lage  sein  werden.  Wer  wird  da  ein  Interesse  an  Einschränkungen ­
  und  an  Sparsamkeit  haben?  Bald  werden  die  sparsamen  Vorstünde ­
  herausgefunden  haben,  daß  sic  mit  ihrer  Zurückhaltung  ihren  Ruf  bei  der
Beamtenschaft  gefährden,  das  Schicksal  der  Jnvalidenrentenkasse  aber  nicht  aufhalten ­
  können.
            
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