-28
heilen der Sozialversicherung. Ucberdies können den Bczirksstellen nach Vereinbarung
mit den Krankenkassen deren Kanzleigeschäfte zugewiesen werden.
Die Bezirksstelle wird von einem Vorstände verwaltet, dessen Vorsitzender
vom Chef der politischen Landesbehörde ernannt wird. Die Zusammensetzung des
Vorstandes ist so gedacht, daß je ein Drittel aus gewählten Vertretern der
Dicnstgeber und Unselbständigen, das letzte Drittel aus Personen, die vom Chef
per politischen Landesbehörde berufen werden, besteht.
Die Wahl der Vorstandsmitglieder ist nach dem Grundsätze der Verhältnismäßigkeit
einzurichten (Proportionalwahl). Sie erfolgt aus Grund eingereichter
Wahlvorschlagslisten.
Der leitende Beamte wird von der politischen Landesbehörde ernannt.
Seine Bezüge fallen der Jnvalidenrentenkasse zur Last. Die übrigen Beamten
der Bezirksstelle bestellt der Vorstand auf Grund eines von der politischen
-Landesbehörde genehmigten Voranschlages.
Die Kanzleilokalitäten hat die Gemeinde, in welcher die Bezirksstelle ihren
Sitz hat, beizustellen. Im übrigen werden die Vcrwaltungskostcn gemeinsam von
den beteiligten Krankenkassen, von der Unfallversicherungsanstalt und der
Invaliden- und Altersrentenkasse getragen. Der Aufleilungsschlüsscl wird nach
den vom Minister des Innern zu erlassenden Vorschriften festgesetzt.
Aus der Begründung der Regierungsvorlage geht ganz klar hervor, daß
die Regierung selbst das Gefühl nicht los werden kann, daß die Bezirksstellen
ein recht bedenkliches Experiment darstellen. Die Verfasser des Entwurfes suchen
sich denn auch durch mannigfache Redensarten darüber zu beruhigen. So wird
uns versichert, die Vorlage verbleibe im wesentlichen bei der bisherigen Krankcnkassenorganisation.
Die Bezirksstellen würden alle die unleugbaren Vorteile
haben, die man den Einheitskassen zuschreibe. Uebrigcns sei man zur Errichtung
der Bezirksstellen genötigt gewesen, weil die organisierte Arbeiterschaft sich nicht
nur gegen die Ernennung des leitenden Beamten durch die Regierung und gegen
die Parität, sondern überhaupt gegen jede Unterordnung und für den überwiegenden
Einfluß der Arbeiter ans die Gesamtversicherung eingesetzt habe.
Andere Vorschlüge seien auch gar nicht gemacht worden. So habe man denn von
der Mitwirkung der Krankenkassen beim lokalen Dienst Umgang nehmen
müssen.
Ich lasse diese sehr sonderbare Begründung vorerst unerörtcrt und werde
prüfen, wohin die Bczirksstellen vom Standpunkte der Verwaltung, insbesondere
aber einer einfachen und billigen Verwaltung, uns führen müssen.
Die Verwaltungskostcn der Bezirksstellen.
Die Bezirksstellen werden nach meiner Ueberzeugung ein Zentrum zur
Erzeugung von Vcrwaltungskosteu sein, für deren Tragung das Gesetz, wie wir
gesehen haben, die Krankenkassen, Unfallvcrsichcrungsanstaltcn und die Jnvalidcnrentenkassc
in Aussicht nimnit. Sicherlich ist es eine Uebertreibung, wenn
behauptet wird, die Krankenkassen würden nur in geringem Maße für -die Ausbringung
der Verwaltungskostcn in Betracht kommen. Unzweifelhaft ist jedoch,
daß die Hauptlast auf die Invaliden- und Altersrcntenkasse fallen wird.
Es ist natürlich bequem und verlockend, wenn die Bezirksstellen des
ganzen Reiches aus einer großen Kasse und noch dazu einer in Wien zu
schöpfen in der Lage sein werden. Wer wird da ein Interesse an Einschränkungen
und an Sparsamkeit haben? Bald werden die sparsamen Vorstünde
herausgefunden haben, daß sic mit ihrer Zurückhaltung ihren Ruf bei der
Beamtenschaft gefährden, das Schicksal der Jnvalidenrentenkasse aber nicht aufhalten
können.