Full text : Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

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Auch  die  Übertragung  der  Evidenzführung  an  die  Bezirksstellen  wird
schädliche  Wirkungen,  besonders  bei  der  Krankenversicherung  im  Gefolge  haben.
Bei  den  Krankenkassen  muß  die  Anspruchsbercchtigung  rasch,  zuweilen  schon
wenige  Stunden  nach  Eintritt  in  die  versicherungspflichtige  Beschäftigung,  festgestellt ­
  werden  können.  Spätestens  zum  Wochenschluß  muß  der  Anspruch  sichergestellt ­
  sein,  weil  ja  das  Krankengeld  wochenweise  im  Nachhinein  ausgezahlt  wird.
Aerztliche  Hilfe,  Medikamente  und  Behelfe,  von  denen  manche  recht  kostspielig
sind,  müssen  meist  gleich  bei  Eintritt  des  Bedarfes  gewährt  werden.  Schaltet
man  nun  bei  Erstattung  der  Meldungen  zwischen  Krankenkasse  und  Dienstgeber
ein  Zwischenglied  —  die  Bezirksstelle  —  ein,  so  muß  dadurch  eine  Behinderung
und  Verzögerung  des  Geschäftsganges  bewirkt  werden.
Sollen  die  Krankenkassen  ihre  Funktionen  rasch  und  prompt  erfüllen,  so
müssen  sie  demnach  das  Meldewesen  unmittelbar  in  ihrer  Hand  haben.  Viele
Krankenkassen  in  der  Provinz  haben  das  System  der  Krankenscheine,  die  vom
Mitglied  in  der  Krankenkasse  abgeholt  werden  und  dem  Arzte  die  Berechtigung
für  freie  Behandlung  nachweisen.  Wie  soll  künftig  diese  Legitimation  ausgestellt
werden,  wenn  die  Meldung  bei  der  Bezirksstelle  noch  unerledigt  erliegt  und  die
direkte  Verständigung  mit  dem  Unternehmer  aufhört?
Am  bedenklichsten  wird  die  Situation  bei  den  Krankenkassen  werden,  die
nicht  am  Standorte  der  Bezirksstelle  ihren  Sitz  haben.  Da  die  Unternehmer  nicht
mehr  verpflichtet  sein  sollen,  Auskünfte  zu  erteilen,  so  wird  man  sich  an  die
Bezirksstelle  in  einem  anderen  Orte  wenden  müssen  und  so  wird  die  Auskunft
auf  Umwegen  wieder  an  die  Krankenkasse  gelangen.  Die  geniale  Vereinfachung
des  Geschäftsganges  ist  hier  einleuchtend.  Die  Krankenkassen  in  A  wenden  sich  an
die  Bezirksstellc  in  B.  Die  Bezirksstelle  B  erhält  die  schriftliche  Auskunft  vom
Unternehmer  in  A,  die  dann  wieder  von  6  nach  A  zurückwandert.  Der  Kranke,
um  dessen  Anspruchsbercchtigung  es  sich  handelt,  muß  warten  bis  der  bureaukratische
  Schimmel  auf  Umwegen  das  Ziel  erreicht.
Die  Evidenzführung.
Wie  die  Evidenzführung  bei  den  Krankenkassen  aussehen  soll,  darüber
schweigt  sich  der  Entwurf  vollkommen  aus.  Das  ist  mir  ganz  erklärlich.  Die
Verfasser  der  Vorlage  haben  sich  über  die  praktische  Gestaltung  der  Evidenzführung
bei  den  Krankenkassen  überhaupt  keine  Rechenschaft  gegeben.  Sie  wären  sonst  darauf
gekommen,  daß  dieselben  Betriebs  listen,  welche  die  Bezirksstcllen  zum  Zwecke  der
Beitragsvorschreibung  und  Beitragseinhebung  anlegen,  auch  die  Krankenkasse  wird
führen  müssen,  nicht  nur  um  die  Richtigkeit  der  Beitragsberechnung  zu  kontrollieren,
sondern  vor  allem  um  den  Anspruch  der  Versicherten  jeweils  feststellen  zu  können.
Die  Geschäftsvereinfachung,  welche  uns  die  Regierung  durch  Errichtung  der
Bezirksstellen  in  Aussicht  stellt,  bedeutet  also  in  Wirklichkeit  gesteigerte  Arbeitsleistung ­
  und  vermehrten  Aufwand.  Die  Bezirksstellcn  bedeuten  eine  Zentralisation
verknüpft  mit  einer  Verlangsamung  und  Verteuerung  des  Betriebes,  der  seiner
Natur  nach  eine  Behandlung  der  Agenden  durch  seine  eigenen  Organe  fordert
und  die  Betrauung  einer  anderen  Instanz  mit  ihnen  nicht  verträgt.
Die  Bezirks  stellen  und  ihr  Einfluß  auf  die  Geschäftsführung ­
  der  Unfall-  und  Invalidenversicherung.
Für  die  Unfall-  und  Invalidenversicherung  bewirkt  die  Bezirksstelle  eine
Dezentralisation  der  Verwaltung.  Hier  gerade,  bei  der  langfristigen  Versicherung
ist  aber  eine  solche  nicht  notwendig,  weil  es  sich  zumeist  um  Ansprüche  handelt,
die  erst  in  einem  späteren  Zeitpunkte  Erfüllung  finden,  während  bei  den  Kranken ­
            
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