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regulatives zu hindern, welche ohne diese Karten sehr leicht,
so aber unmöglich war; denn wer nicht im Besitze einer Karte
war, mußte nun entweder die Prüfung machen oder er bekam
keine Arbeit mehr. Die Karte selber enthielt zwar nichts über
die Qualität des Stickers, trotzdem wurde von ihr eher eine
säubernde Wirkung erwartet. Die Neuerung fand jedoch bei
den Fabrikstickern nur sehr mäßigen Anklang. Sie gab Anlaß
zu verschiedenen Protestversammlnngen, deren größte am 26.
Juli in St. Gallen tagte und von 400 schweizerischen Fabrik
stickern, sowie drei sächsischen Stickern besucht war. Die Ver
sammlung machte nicht Front gegen die Karten als solche, im
Gegentheil, sie wurden eher begrüßt, vielleicht zu enthusiastisch
als Mittel zur Fernhaltnng des Pfuscherthmns von der
Stickerei, „welches auch den tüchtigen Arbeiter schädige". Da
gegen erregte die Bestimmung Anstoß, wonach der Sticker die
betreffende Karte beim Arbeitgeber zu hinterlegen hatte. Es
wurde gesagt, der Arbeiter habe dadurch nur Chicanen von
Seite der Arbeitgeber zu riskiren, dieser könne die Karte zurück
behalten K'., und man verlangte, das Zentralkomite solle seinen
Beschluß dahin abändern, daß der Fabriksticker die Sticker
karte dein Fabrikanten, bei dem er eintritt, blos vorzuweisen
habe, nachdem das Zentralkomite selber dieselbe ausdrücklich
als Eigenthum des Stickers erklärte.
An der Delegirtenversammlnng vom 1. August wurde
von Seite eines Fabrikanten die Motion eingebracht, dem
Begehren der Fabriksticker zu entsprechen. Die Versammlung
konnte aber darauf nicht eintreten, weil in Sachen einzig das
Zentralkomite kompetent war. Dasselbe entsprach dem Wunsche
insofern, als es die bestimncke Weisung erließ, daß die Fabri
kanten dem Sticker die Karten beim Austritte ans dem Geschäfte
ohne Weiteres zurückzugeben haben und daß kein Retentions- ■
recht in irgend einer Form dürfe geltend gemacht werden.
Charakteristisch für das Verhältniß der Fabriksticker zum
Verbände waren die Dankeserklürungen der Fabriksticker-