fullscreen: Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

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regulatives zu hindern, welche ohne diese Karten sehr leicht, 
so aber unmöglich war; denn wer nicht im Besitze einer Karte 
war, mußte nun entweder die Prüfung machen oder er bekam 
keine Arbeit mehr. Die Karte selber enthielt zwar nichts über 
die Qualität des Stickers, trotzdem wurde von ihr eher eine 
säubernde Wirkung erwartet. Die Neuerung fand jedoch bei 
den Fabrikstickern nur sehr mäßigen Anklang. Sie gab Anlaß 
zu verschiedenen Protestversammlnngen, deren größte am 26. 
Juli in St. Gallen tagte und von 400 schweizerischen Fabrik 
stickern, sowie drei sächsischen Stickern besucht war. Die Ver 
sammlung machte nicht Front gegen die Karten als solche, im 
Gegentheil, sie wurden eher begrüßt, vielleicht zu enthusiastisch 
als Mittel zur Fernhaltnng des Pfuscherthmns von der 
Stickerei, „welches auch den tüchtigen Arbeiter schädige". Da 
gegen erregte die Bestimmung Anstoß, wonach der Sticker die 
betreffende Karte beim Arbeitgeber zu hinterlegen hatte. Es 
wurde gesagt, der Arbeiter habe dadurch nur Chicanen von 
Seite der Arbeitgeber zu riskiren, dieser könne die Karte zurück 
behalten K'., und man verlangte, das Zentralkomite solle seinen 
Beschluß dahin abändern, daß der Fabriksticker die Sticker 
karte dein Fabrikanten, bei dem er eintritt, blos vorzuweisen 
habe, nachdem das Zentralkomite selber dieselbe ausdrücklich 
als Eigenthum des Stickers erklärte. 
An der Delegirtenversammlnng vom 1. August wurde 
von Seite eines Fabrikanten die Motion eingebracht, dem 
Begehren der Fabriksticker zu entsprechen. Die Versammlung 
konnte aber darauf nicht eintreten, weil in Sachen einzig das 
Zentralkomite kompetent war. Dasselbe entsprach dem Wunsche 
insofern, als es die bestimncke Weisung erließ, daß die Fabri 
kanten dem Sticker die Karten beim Austritte ans dem Geschäfte 
ohne Weiteres zurückzugeben haben und daß kein Retentions- ■ 
recht in irgend einer Form dürfe geltend gemacht werden. 
Charakteristisch für das Verhältniß der Fabriksticker zum 
Verbände waren die Dankeserklürungen der Fabriksticker-
	        
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