es zu Stande bringen, das; die Industrie in zwei Jahrzehnten
ein durch und durch geschultes Arbeitermaterial besitzt und
von jenem Pfnscherthnm befreit ist, welches jeder Industrie
zum großen Schaden gereicht und ein eigentliches Bleigewicht
für sie bildet. Die Stickerei wird in Zukunft nicht mehr
Zufluchtsort für Stallknechte sein, denen die Mistgabel zu
schwer wurde, und für Bauhandwerker, denen ihre Arbeit zu
„rauh" war. Auch hier wird die Ausmerzung eines unfähigen
Elements nicht unmittelbar vor sich gehen, sondern
nach lind nach. Schlagworte, wie „zünftlerische Gelüste"
sollten aber in einem Verbände nicht existtren, der mit so
viel Geschick und Erfolg das Gesunde und Kräftigende der
ehemaligen Handwerkerzünfte in die Industrie einzuführen und
ihr anzupassen wußte. Das Gleiche läßt sich auch von den
Kursen für Fergger, junge Kaufleute rc. sagen. Es ist auch
eine offene Frage, ob der Verband nicht schon in kurzer
Zeit dazu kommen wird, für das Ferggerwesen ein ähnliches
Regulativ zu erlassen, wie für die Stickerlehrlinge. Hier ist
das Pfuscherthum womöglich noch ärger. Ein Verbandsbericht
z. B. klagt, daß junge Metzger, welche vom Wesen
der Stickerei keine blasse Ahnung hatten, ihr blutiges Handwerk
aufgaben, um als Fergger zu Schindern der Industrie
zu avaneiren. Und doch hat die letztere ein ebenso großes
Interesse daran, einen fachlich intelligenten Ferggerstand zu
besitzen, als einen ebensolchen Stickerstand, denn ein kenntnißloser
Arbeitsvermittler ist ein eigentlicher Seucheherd für das
Pfuscherthum.
Mit Beschluß vom 12. Juli 1890 führte das Zentral-SU
konnte sogenannte Sticker- oder Arbeiterkarten für Fabriksticker
ein. Jeder Fabriksticker, der zur Zeit des Inkrafttretens
des Lehrlingsregulativs den Beruf bereits ausübte,
hatte Anspruch aus eine Karte. Anderseits durften Verbandsfabriken
nur Sticker mit solchen Karten anstellen. Erster
Zweck des Beschlusses war, eine Umgehung des Lehrlings-