Full text : Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

es  zu  Stande  bringen,  das;  die  Industrie  in  zwei  Jahrzehnten
ein  durch  und  durch  geschultes  Arbeitermaterial  besitzt  und
von  jenem  Pfnscherthnm  befreit  ist,  welches  jeder  Industrie
zum  großen  Schaden  gereicht  und  ein  eigentliches  Bleigewicht
für  sie  bildet.  Die  Stickerei  wird  in  Zukunft  nicht  mehr
Zufluchtsort  für  Stallknechte  sein,  denen  die  Mistgabel  zu
schwer  wurde,  und  für  Bauhandwerker,  denen  ihre  Arbeit  zu
„rauh"  war.  Auch  hier  wird  die  Ausmerzung  eines  unfähigen ­
  Elements  nicht  unmittelbar  vor  sich  gehen,  sondern
nach  lind  nach.  Schlagworte,  wie  „zünftlerische  Gelüste"
sollten  aber  in  einem  Verbände  nicht  existtren,  der  mit  so
viel  Geschick  und  Erfolg  das  Gesunde  und  Kräftigende  der
ehemaligen  Handwerkerzünfte  in  die  Industrie  einzuführen  und
ihr  anzupassen  wußte.  Das  Gleiche  läßt  sich  auch  von  den
Kursen  für  Fergger,  junge  Kaufleute  rc.  sagen.  Es  ist  auch
eine  offene  Frage,  ob  der  Verband  nicht  schon  in  kurzer
Zeit  dazu  kommen  wird,  für  das  Ferggerwesen  ein  ähnliches
Regulativ  zu  erlassen,  wie  für  die  Stickerlehrlinge.  Hier  ist
das  Pfuscherthum  womöglich  noch  ärger.  Ein  Verbandsbericht ­
  z.  B.  klagt,  daß  junge  Metzger,  welche  vom  Wesen
der  Stickerei  keine  blasse  Ahnung  hatten,  ihr  blutiges  Handwerk ­
  aufgaben,  um  als  Fergger  zu  Schindern  der  Industrie
zu  avaneiren.  Und  doch  hat  die  letztere  ein  ebenso  großes
Interesse  daran,  einen  fachlich  intelligenten  Ferggerstand  zu
besitzen,  als  einen  ebensolchen  Stickerstand,  denn  ein  kenntnißloser
  Arbeitsvermittler  ist  ein  eigentlicher  Seucheherd  für  das
Pfuscherthum.
Mit  Beschluß  vom  12.  Juli  1890  führte  das  Zentral-SU
konnte  sogenannte  Sticker-  oder  Arbeiterkarten  für  Fabriksticker ­
  ein.  Jeder  Fabriksticker,  der  zur  Zeit  des  Inkrafttretens ­
  des  Lehrlingsregulativs  den  Beruf  bereits  ausübte,
hatte  Anspruch  aus  eine  Karte.  Anderseits  durften  Verbandsfabriken ­
  nur  Sticker  mit  solchen  Karten  anstellen.  Erster
Zweck  des  Beschlusses  war,  eine  Umgehung  des  Lehrlings-
            
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