$ 2. Das Recht auf Arbeit in der ersten französischen
Revolution.
Die Physiocraten haben also das Recht auf Arbeit noch
nicht gekannt, wie auch natürlich; welchen Sinn hätte es
auch in einem Zeitalter des Kleinbetriebes und des localen
Marktes haben sollen? Freilich änderte sich die Scene mit
einem Schlage in dem Augenblicke, wo in Frankreich die
Gewerbefreiheit eingeführt wurde (1791) und die Arbeiter von
den Departements nach Paris strömten um dort Unterhalt zu
finden. Zu Beginn der französischen Revolution war aber
die Lage des Arbeitsmarktes in Paris geradezu trostlos. Die
Folgen einer Jahrzehnte langen schlechten Verwaltung traten
grell zu Tage; dazu kam noch, dass der Hagel die Ernte des
Jahres 1789 zerstört hatte und der därauf folgende Winter
sehr streng war; es war eine furchtbare Krise, unter der das
ganze Land litt; wohin man blickte, überall Elend und Ver-
zweiflung! Was Wunder, wenn unter solchen Umständen die
leidenden Volksmassen ihre Blicke auf den Staat als den Hüter
des gemeinen Woles richteten, von ihm verlangend was sie
selbst zu erreichen unvermögend waren: „Unterhalt durch Ar-
beit. Vom Mai 1789 an errichtete denn auch die Stadt Paris
im Interesse der Arbeitslosen sogen. Ateliers publics?),
Staatswerkstätten (travaux. de charite), zu welchem Zwecke ihr
die Nationalversammlung einen Credit von ı5 Millionen Fr.
gewährte. Diese Werkstätten wurden jedoch bald der An-
ziehungspunkt für alles arbeitsscheue Gesindel und vermochten
die eigentliche Krise nicht zu bannen. Im August 1789 liess
die Pariser Stadtvertretung auf ihre Kosten eine Broschüre
drucken unter dem Titel: De la necessite et des moyens
d’occuper avantageusement tous les gros ouvriers 2), die fol-
1) Vgl. darüber die Veröffentlichung des französischen Office du travail:
2 des employ&s, ouvriers et domestiques en France, Paris 1893,
pP: 54 ff, .
2) Vel. Le Placement des employ&s etc. a. a. O. p. 54.