Full text : Das Recht auf Arbeit in geschichtlicher Darstellung

In dieser Weise hat Fourier den Begriff des Rechts
auf Arbeit constituirt. Gleichwohl will es in sein sozietäres
 System nicht recht passen. Das Recht auf Arbeit lässt
sich vernünftiger Weise doch nur in einer Gesellschaftsordnung
denken, in der es zahlreichen Individuen an Arbeitsgelegenheit
mangelt. Im Fourieristischen Systeme ist dies aber durchaus
 nicht der Fall. Wenn, wie Fourier verspricht, die praktische
 Durchführung seiner Sozialtheorie das Erträgnis der
nationalen Production um das 6-fache !), und das reine Einkommen
 jedes Menschen um das u4-fache steigern ?), wenn
Jedermann noch in jungen Jahren zu einem grossen Vermögen
gelangen 3) und wenn schliesslich allen Menschen ein Existenzminimum
 gewährt wird — wozu dann noch das Recht auf Arbeit
 *)? Was soll diese armselige Hütte neben dem von Fourier
erträumten grossen Palaste der Glückseligkeit? Von diesem Gesichtspunkte
 aus betrachtet, muss man sagen, dass Fourier als
geistiger Vater des Rechts auf Arbeit ein Kind ohne Daseinsberechtigung
 in die Welt gesetzt hat.
Praktischer, aber auch nicht ohne Bizarrerie, hat das Haupt
der fourieristischen Schule, Victor Considerant, das
Recht auf Arbeit angyefasst. Considerant vertritt die Verwirkeines

 Existenzminimums als Aequivalent für die dem Proletarier in der gegenwärtigen
 Ordnung entzogenen „natürlichen Rechte“. Vgl. Fourier, Traite
a. a. OÖ. p. 125.... assurer au peuple un minimum en subsistance, vötement,
 logement et de plus, en plaisirs. Besonders entschieden tritt Fourier
in seinem zweiten Werke „Le nouveau monde industriel et soci6taire ou
invention du proc&de d’industrie attrayante et naturelle distribuGe en s6ries
passionnGes“, Paris 1829, für das Existenzminimum ein. Vgl. p. 420: „Le
premier signe de justice devrait öfre de garantir au peuple un minimum
croissant en raison du _progrös social. Vgl. ibidem p. 4, 12, 35, 373, 398, 402,
419, 430—31. S. auch Warschauer, Geschichte Kos Sozialismus und Communismus,
 2, Abteilung, Leipzig 1893, p. 36, und Gatti de Gamond,
R6alisation d’une commune soci6taire d’apres la th6orie de Charles Fourier,
Paris 1541—42, p. 200 und von derselben Verfasserin, Fonrier et son
systeme, Paris 1841—42, p. 104.
1) Vgl. Nouveau Monde a. a. O. p- 1.
2) Vgl. Nouveau Monde a, a. O. p. 318.
3) Vgl. Nouveau Monde a. a. O. p. 333.
4) Ausserdem streckt noch die Gemeinde jedem ihrer Mitglieder, auch
dem ärmsten, und der ihr keine andere Garantie für die Rückzahlung leistet,
als die Aussicht anf einen Verdienst durch Handarbeit, Wohnung, Kleidung
und Nahrung auf ein Jahr vor, nach dessen Ablauf die Rechnung jedes Einzelnen
 regulirt, und ihm der Ueberschuss ausgezahlt wird, der ihm nach
Abzug der erwähnten Vorschüsse bleibt. Die Verteilung des Gemeindeeinkommens
 wird nach dem (jrundsatze geregelt, dass der Handarbeit fünf
Zwölftel, dem Canfalo vier Zwölftel und dem Talente, den theoretischen und
den praktischen Kenntnissen drei Zwölftel des Gesammtertrags des Gesellschaftsvermögens
 gebühren. Vgl. Churoa a. a. OÖ. p. 78, und Nouveau
Monde p. 125 ff. und passim.
            
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