DEUTSCHLAND. — Sachsen (Finanzen).
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Q.-M. Einw.
Erzgebirmscher Kreis (Ereiberg, Chemnitz . . S4 .‘i08,000
Voigtländischer Kreis (Plauen, Reichenbach) . 21 \ «t; nnii
Neustädter Kreis 13/
Stifte Merseburg, Naumburg, Zeiz 22 <H),000
Fürstenthum Querfurt ....
Theil der Grafsch. Henneberg (Subía) . . 8 20,000
- - Mansfeld (Eisleben) ... 8 ....
Grafschaften Barby und Gommern 4 ....
Lausitz (mit Görlitz, Lauban etc.) . . . ISO 400,000
Zusammen (eigentl. 039 Q.-M.) 000 1'"00,000
Sachsen verliess nach der Jenaer Schlacht das preussische Bönd-
niss. Zufolge des Posener Vertrags v. 11. Dez. 1806 schloss sich der
Kurfürst dem Rheinbunde an, erklärte sich zum Könige, und erhielt den
Cottbusser Kreis von Preussen, wogegen er Mansfeld, Gommern und
Barby an Westfalen abtrat. Auch ward er zum Herzoge von Warschau
erhoben, das jedoch einen besondern Staat bildete. Der Wiener Con
gress, mehrmals auf dem Punkte Sachsen vollständig an Preussen zu
überlassen, verfügte schliesslich eine Theilung. Zufolge Vertrags vom
18. Mai 1815 musste Sachsen an Preussen abtreten; die Nieder- und
einen Theil der Oberlausitz, den Wittenberger und Thüringer Kreis,
und Theile des Neustädter, Leipziger und Meissner Kreises, den grössten
Theil der Stifter Merseburg, Naumburg, Zeiz, dann Mansfeld, Querfurt,
die Voigtländischen Enclaven und Henneberg. Weimar erhielt den
Haupttheil des Neustädter Kreises. Der Gesammtverlust betrug 379
Q.-M und 875,60(1 Menschen, oder, den an Preussen blos zurückge
gebenen Cottbusser Kreis abgerechnet, 368 Q.-M. und 845,200 Einw.
Die jetzige Verfassung à&iixX, 1. Sept. 1831.
Finanzen. Dreijährige Budgets. Die letzten schlossen so ab :
für 1S49 bis Al jährlich "'000,009 Thlr.
- 1852 - 54 - H'2K1,728 -
- 1855 - 57 - 9'040,902 - und ausserord. 7'893,550 für 3 Jahre
- Ib58 - 00 - 9’305,243 - - 5'242,058
- 1801 - 03 - I2'350,352 - - 7'522,000
1842 war d. Staatsbedarf 5'002,289
Budget für die Einanzperiode 1864—66.*)
1. Jährliche Einnahmen.
A. Nutzungen des ¡Stautsvenniigens.
1) Domänen und andere Besitzungen dabei: Forste und
Jagden 1'250,000, von den Kammergütern 118,940
2) Regalien und Verkehrsanstalten (dabei Staatseisenbah
nen 2'000,000, Salz418,000, Post207,000, Chaussee-u. Brücken
gelder 232,000 , Berg- und Hüttennutzungen 87,540, Flösserei
und Holzhöfe 40,000
Tür das Telegraphenwesen ist 14,000 Thlr. etatmässiger und
^ 10,000 transitorischer Zuschuss angesetzt).
3) Zinsen und Administrationseinkünfte dabei Zinsen
von Active apitalien 040,00(1, Lotterieüberschuss 500,000, Besol
dungsabzüge zum Pensionsfond 70,000)
Thaler.
1'471,740
3'000,040
1'27:^5%
5'750,808
*) In dem Gesetz- und Verordnungsblatte sind, abweichend von dem Ge
brauche anderer constjtut. Staaten, nur die Hauptziffern der Budgetposi
tionen, ohne alle Special isirung der einzelnen Etats, abgedruckt.