Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

SCHWEIZ.  —  Finanzen.

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Kunststrassen  über  das  Hochgebirge  gesetzt.  Doch  trotz  aller  dieser
Steigerungen  —  welcher  Unterschied  gegen  den  Aufwand  der  Staaten
mit  stehendem  Heere,  welcher  Unterschied  für  die  Staatscasse,  welcher
unendlich  grössere  Unterschied  für  den  einzelnen  Dienstpflichtigen.*)
Die  directen  Steuern  bestehen  fast  allenthalben  nur  in  einer
Vermögens-  und  Einkommens-  (als  einziger  directen)  Steuer  (meistens
^  1  %  ■'om  1000  Vermögen,  doch  in  Appenzell-Innerrhoden  ISGl  gesteigert ­
  auf  5  vom  1000,  in  Glarus,  in  Folge  des  Brandes,  auf  3).  Bios  in
Genf,  Waadt  und  in  einem  Theile  von  Bern  kennt  man  eine  Grundsteuer.  —
Unter  den  in  directen  Abgaben  erscheinen  die  eidgenössischen  Zölle,
dann  Auflage  auf  Salz  (sehr  mässig,  doch  verschieden  in  den  einzelnen
Kantonen)**),  Stempelpapier,  Erbschaftsabgaben  etc.  —  Sehr  häuflg
schliessen  die  Budgets  mit  einem  Deficit  ab.  Allein  es  besteht  dieses
gewöhnlich  nur  scheinbar,  indem  man  die  Einnahmen  äusserst  niedrig,
die  Ausgaben  ganz  hoch  veranschlagt,  so  dass  sich  sehr  oft  bei  den  Rechnungsabschlüssen ­
  Ueberschüsse  ergeben,  während  die  Budgets  Deficite ­
  in  Aussicht  gestellt  hatten.  Auch  bezeichnet  man  zuweilen  die
ganze  Summe  als  Deficit,  welche  durch  directe  Steuer  aufgebracht
Werden  muss  (daher  die  scheinbar  seltsamen  Unterschiede  in  den  Einnahmen ­
  und  Ausgaben  in  St.  Gallen,  Aargau  etc.),  während  man  letztere ­
  in  einigen  Kantonen  überhaupt  noch  gar  nicht  kennt.  (So
braucht  das  Aargau  gewöhnlich  gar  keine  Steuer  zu  erheben  ;  in  Baselland ­
  kam  directe  Steuererhebung  seit  dem  Bestehen  des  Kantons  überhaupt ­
  nur  viermal  vor,  höchstens  %  vom  Tausend  des  Vermögens.
Wir  entnehmen  einem  Vortrage  von  Dr.  Steiger  vom  J.  lSGü  folgende  Daten ­
  (wobei  zu  bemerken,  dass  alle  Ertragssummen  ansehnlich  gestiegen  sind).
Directe  Steuern  werden  von  21  Kantonen  oder  Halbkantonen  bezogen.  Zürich
bezog  die  erste  Steuer  1832  und  erhebt  jährlich  gegen  750,000  nun  000,000,  Fres.
Schwyz  seit  1848  ungefähr  00,000Fres.,  Nidwalden  2  pr.  mille  vom  Vermögen,
erhält  circa  00,000  Fres.  Zugseit  1848  ungefähr  20,000  Fres.  Glarus  erhebt  schon
"eit  dem  vorigen  Jahrhundert  eine  l,andessteuer;  dieselbe  wurde  seit  dem  grossen
Brande  auf  3  festgestellt  und  erträgt  100,000  Fres,  (seitdem  ist  der  Ertrag  gestiegen). ­
  Freiburg,  seit  1848,  bezieht  jetzt  2%,  im  Betrage^von  520,000  Fres,
(seitdem  etwa  das  Doppelte).  Baselstadt  erhebt  schon  sehr  lange  eine  Einkommensteuer, ­
  gegen  425,000  Fres.  Baselland  schon  lange  circa  55,000  Fres.,  doch
nicht  jedes  Jahr.  Appenzell  1.-Rh.  seit  1811  5%,,  wovon  2  für  Armenwesen, ­
  im  Ganzen  circa  40,000.  Appenzell  A.-Rh.  seit  alter  Zeit  80—100,000  Fres
kchaflhausen  seit  1834  circa  95,000  (etwa  140,000  Fres.  Aargau  erhob  einmal
(1855)  eine  Steuer  von  340,000  Fres.  Thurgau  bezieht  Steuern  seit*  Bestand  des
Kantons,  auch  wenn  das  Budget  so  grosse  Vorschläge  zeigt,  dass  sie  den  Ertrag

*)  F.s  verdient  einer  besondern  Erwähnung,  dass  Schweizer  wiederholt  unsere ­
  Berechnungen  um  so  viel  meinten  erhöhen  zu  sollen,  als  die  Leistungen
des  einzelnen  Mannes  betragen.  Wir  sind  sehr  bereit  auf  diese  Rechnungsweise
einzugehen,  verlangen  dann  aber  natürlich  auch,  dass  das  Geldopfer  der  beim
stehenden  Heerwesen  so  viele  Jahre  lang  jedes  Verdienstes  beraubten  Soldaten
(also  deren  Verlust  an  Arbeitsverdienst)  ebenso  in  Rechnung  gebracht  werde.
Wie  die  Flinte  oder  der  Militärrock,  den  sich  —  nach  der  Verschiedenheit  der
Kantone  —  der  Schweizer  theilweise  selbst  anschaflen  muss.
**)  Der  gewöhnliche  Preis  des  Salzes  ist  8  Cent,  für  das  Pfund  ;  dieses  nothwendige
  I.ebensbedürfniss  ist  also  hier  wohlfeiler,  als  in  denjenigen  Ländern,
aus  welchen  die  Schweiz  einen  Theil  ihres  Salzes  bezieht.  Folge  davon  :  stärkerer ­
  Verbrauch.  (So  wurden  im  Aargau  1856  54,334  Centner  Kochsalz  verkauft,
pr.  Kopf  also  27,17  Pfd.,  während  in  Preussen  nur  17  Pfd.  auf  den  Kopf  kamen.)
Kolb,  StatUtik.  4.  Aufl.  90
            
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