SPANIEN. — Finanzen (Schuld).
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Selbst im Jahre 1643, also etwa 20 Jahre nach WiederUfegründen der
»Ruhe und Ordnung«, war man nicht weiter gekommen, als dass man
eine Einnahme von 677’709,985 neben einemBedarfe von 995’S1 4,698
Realen aufführen konnte. Die Noth hat seitdem doch zur Erfassung des
Eigenthums der Geistlichkeit gedrängt, ja man hat sich sogar des Grund
eigenthums der Gemeinden zum Vortheil der Staatscasse bemächtigt
(siehe unten, Schuld). Ein Aufschwung im industriellen Leben ist ein
getreten , er äussert seine Wirkungen namentl. auch in einem Steigen
der gewöhnl. Einkünfte des Staates, aber doch keineswegs in dem nem-
lichen Maasse wie die Bedürf^se sich vermehren. (Das Budget des
Jahres 1845 stellte einen Bedarf von 1185 Mill. R. auf, — etwa die
Hälfte des jetzigen Erfordernisses !) Mit der leicht herbeigeführten Ein
nahme durch Veräusserung aller Güter der todten Hand gewöhnt man
sich nur zu sehr an Verschwendungen und Verschleuderungen aller
Art *).
Schuld. Stand der consolidirten Schuld am 1. Dec
Consolid. 5% Rente an die Ver. Staaten
- 3% ”
1863 :
12’ü00,000 R.
äussere Schuld 1,051 112,000
_ _ - innere Schuld 3,988 188,426
Nicht verkäufl. Rente der Civilcorporationen für veräusserte
, Grundstücke 21’728,770 = Capital
Ditto des Clerus 17’044,029 = Capital noft
Differirte 3% Rente, auswärt. Schuld
_ - innere - ^
Amortisirbare Schuld erster Classe
innere Schuld 2ter CI
851’534,432
769’498,170
äussere
Consolidirte 3 % differirte Schuld, laut eines mit Dänemark
abgeschlossenen Vertrags
Schuld für öffentl. Arbeiten (mit 46*135,140 R. Zinsen)
247*245,911
330*655,000
607*112,000
des öffentl. Schatzes
Convertirbare : consolidirte 3 % Schuld . . .
differirte - - . . .
amortisirbare Schuld Ir Classe
- 2r -
13*000,000
773*854,000
576*261,850
63*504,973
312*057,611
428*493,205
510*811,612
Zusammen (mit 358*460,512 R, Zinslast) 15,500*355,439 R.
Dazu; schwebende Schuld, Betrag am 1. Jan. 1864 1,854*834,659 -
Total 17,355*190,098 R.
Die »differirte« Schuld wird erst allmählig in consolidirte 3% verwandelt;
von 1851—55 ward sie nur mit 1 % verzinst, von 1855—57 mit 1*/*, 1857 — 59
1%, 1859—61 1%, 1861-63 2, 1863-65 2'/., 1865-67 2%, 1867 — 69 2%,
von 1869 an 3%. Die »passive« oder »amortisirbare« Schuld trägt gar keine
Zinsen ; dagegen soll alljährlich ein Capital von etwa 30 Mill, zum Ankauf auf
dem Wege des öffentlichen Ausgebots verwendet, und sonach die Schuldsumme
vermindert werden. — In Beziehung auf beide letztgenannte Schuldgattungen
haben sich Zwistigkeiten zwischen der Regierung und den Gläubigern ergeben,
welche dem Curse der spanischen Papiere nachtheilig sind.
Zur SchuUlgeschichte. Der älteste Theil der jetzigen Schuld geht
bis zu den Zeiten der Eroberung Granada’s zurück. Der Erbfolgekrieg
*) So wurde dem Herzoge von Parma durch kön. Decret vom Oct. 1860
eine lebenslängliche Rente von 540,000 Realen bewilligt. — Von jeher meinte
in Spanien jede siegreiche Partei ihre Genossen durch Anstellungen und Beför
derungen belohnen zu sollen. O’Donnell erklärte ganz offen in den Cortes, dass
er 58 Brigadegeneräle u. s. w. blos aus politischen Gründen angestellt habe