Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

SPANIEN.  -  Militär.

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serste  Verwirrung.  Keine  Berechnung  ergab  mit  den  andern  übereinstimmende ­
  Resultate.  Ein  Gesetz  von  1851  reducirte  die  höher  verzinsl.
Schuld  einseitig  auf  3  %  ;  die  längst  rückständigen  Zinsen  etc.  wurden
als  »  digerirte  »  Schuld  «  »  consolidirt  «  und  zunächst  mit  1  ‘4  %  verzinst
(siehe  oben).  Man  gab  1854  sogar  Schatzscheine  mit  Zwangscurs  aus.
Die  Noth  zwang  zum  Desamortisationgesetze  von  1855.  —  Der  Staat
verfügte  neuerdings  Einziehung  der  Güter  der  todten  Hand,  aber  nicht
Idos  jener  der  Geistlichkeit,  sondern  auch  der  der  Gemeinden,  Unterrichts- ­
  und  Wohlthätigkeitsanstalten.  Für  das  erlangte  Capital  werden
Staatsrenten  gegeben.  Die  vom  1.  Mai  1855  bis  dahin  1856  veräusserten
  Güter  ertrugen  eine  Milliarde,  und  noch  waren  fünfmal  so  viel  übrig,
als  die  Veräusserung  aufs  Neue  suspendirt  wurde.  Allein  der  Drang  der
Noth  war  so  augenscheinlich,  dass  endlich  im  Aug.  1859  ein  Vertrag
des  Staats  mit  dem  Papste  zu  Stande  kam,  wonach  selbst  das  Kirchenoberhaupt ­
  zustimmte  ,  der  Regierung  freie  Hand  zur  Veräusserung  von
Kirchengütern  zu  lassen.  Dieselben  werden  alle  verkauft,  ausgenommen
Kirchen  und  Pfarrhäuser  ;  der  Klerus  erhält  für  den  Erlös  unübertragbare ­
  3procentige  Renteninscriptionen.  Zur  Veräusserung  bestimmt  wurden ­
  darnach:
14.394  Güteru.  92,022ablösb.  Gültend.  Ordensgeistl.,geschätzt  560’57Ü,902  R.
140,317  -  -  105,579  -  -  -  Weltgeistlichk.  -  1,993*907,571  -
100,711  257,001  2,500*538,473
Vor  Erlassung  des  Desamortisirungsgesetzes  waren  im  Ganzen
.  3015*670,724  R.  aus  dieser  Quelle  in  die  Staascasse  geflossen,  neml.
275*317,381  von  Staats-,  629*646,300  v.  Geistlichen-,  1437*832,316
von  Gemeinde-,  3*099,202  von  Provincialgütem,  537*242,284  von  solchen ­
  derWohlthätigkeits-,  132*531,066  der  Unterrichtsanstalten  etc.—
Wie  weit  man  aber  überhaupt  in  der  Veräusserung  der  öffentl.  Güter  geht,
ergibt  sich  daraus,  dass  selbst  ein  Drittheil  der  Staats-  und  Gemeindewaldungen ­
  zum  Verkaufe  bestimmt  ist,  während  man  anderwärts  die  Erhaltung ­
  der  Wälder  für  eine  besondere  Aufgabe  des  Staates  ansieht.
(Ohnehin  wird  eine  Verschlimmerung  verschiedener  physischer  Zustände
des  Landes  wesentl.  der  Entwaldung  der  Berge  beigemessen.)  Auch  hat
man  kein  Bedenken  getragen,  sich  während  des  marokkanischen  Krieges ­
  der  Sparcassengelder  zu  bemächtigen.  —  Im  J.  1860  musste  Marokko ­
  den  Frieden  mit  einer  Gebietsabtretung  und  dem  Versprechen  der
Zahlung  von  39  Mill.  Piaster  Kriegsentschädigung  erkaufen.  In  den
letzten  Jahren  hat  Spanien  einige  alte  Forderungen  fremder  Mächte  bereinigt, ­
  namentl.  1860  47  Mill.  Realen  an  England  abgetragen,  welche
dieses  aus  der  Zeit  des  letzten  Erbfolgekriegs  (für  Isabella)  zu  beanspi^-chen
  hatte,  dann  sich  mit  Frankreich  unterm  15.  Febr.  1862  wegen
dessen  Forderung  von  1823  dahin  abgefunden,  dass  dasselbe  190  912,561
Realen  3proc.  Obligationen  erhielt  (im  Werthe  von  25  Mill.  Fres,  angenommen) ­
  ;  ausserdem  schlug  Spanien  seine  Gegenforderung  von  16
Mill.  Fres,  für  Confiscation  der  Prisen  nieder.
Militär.  Conscription.  Die  Dienstzeit  beträgt  bei  der  Infanterie
8  Jahre,  wovon  5  in  der  Linie  und  3  in  der  Provincialmiliz.  Die  Regierung ­
  besorgt  Stellvertreter;  die  Loskaufssumme  ward  im  Dec.  1859  auf
8000  R.  festgesetzt.  Anfangs  1859  zählte  man  16,888  Freiwillige  im
            
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