SPANIEN. - Militär.
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serste Verwirrung. Keine Berechnung ergab mit den andern überein
stimmende Resultate. Ein Gesetz von 1851 reducirte die höher verzinsl.
Schuld einseitig auf 3 % ; die längst rückständigen Zinsen etc. wurden
als » digerirte » Schuld « » consolidirt « und zunächst mit 1 ‘4 % verzinst
(siehe oben). Man gab 1854 sogar Schatzscheine mit Zwangscurs aus.
Die Noth zwang zum Desamortisationgesetze von 1855. — Der Staat
verfügte neuerdings Einziehung der Güter der todten Hand, aber nicht
Idos jener der Geistlichkeit, sondern auch der der Gemeinden, Unter
richts- und Wohlthätigkeitsanstalten. Für das erlangte Capital werden
Staatsrenten gegeben. Die vom 1. Mai 1855 bis dahin 1856 veräusser-
ten Güter ertrugen eine Milliarde, und noch waren fünfmal so viel übrig,
als die Veräusserung aufs Neue suspendirt wurde. Allein der Drang der
Noth war so augenscheinlich, dass endlich im Aug. 1859 ein Vertrag
des Staats mit dem Papste zu Stande kam, wonach selbst das Kirchen
oberhaupt zustimmte , der Regierung freie Hand zur Veräusserung von
Kirchengütern zu lassen. Dieselben werden alle verkauft, ausgenommen
Kirchen und Pfarrhäuser ; der Klerus erhält für den Erlös unübertrag
bare 3procentige Renteninscriptionen. Zur Veräusserung bestimmt wur
den darnach:
14.394 Güteru. 92,022ablösb. Gültend. Ordensgeistl.,geschätzt 560’57Ü,902 R.
140,317 - - 105,579 - - - Weltgeistlichk. - 1,993*907,571 -
100,711 257,001 2,500*538,473
Vor Erlassung des Desamortisirungsgesetzes waren im Ganzen
. 3015*670,724 R. aus dieser Quelle in die Staascasse geflossen, neml.
275*317,381 von Staats-, 629*646,300 v. Geistlichen-, 1437*832,316
von Gemeinde-, 3*099,202 von Provincialgütem, 537*242,284 von sol
chen derWohlthätigkeits-, 132*531,066 der Unterrichtsanstalten etc.—
Wie weit man aber überhaupt in der Veräusserung der öffentl. Güter geht,
ergibt sich daraus, dass selbst ein Drittheil der Staats- und Gemeinde
waldungen zum Verkaufe bestimmt ist, während man anderwärts die Er
haltung der Wälder für eine besondere Aufgabe des Staates ansieht.
(Ohnehin wird eine Verschlimmerung verschiedener physischer Zustände
des Landes wesentl. der Entwaldung der Berge beigemessen.) Auch hat
man kein Bedenken getragen, sich während des marokkanischen Krie
ges der Sparcassengelder zu bemächtigen. — Im J. 1860 musste Ma
rokko den Frieden mit einer Gebietsabtretung und dem Versprechen der
Zahlung von 39 Mill. Piaster Kriegsentschädigung erkaufen. In den
letzten Jahren hat Spanien einige alte Forderungen fremder Mächte be
reinigt, namentl. 1860 47 Mill. Realen an England abgetragen, welche
dieses aus der Zeit des letzten Erbfolgekriegs (für Isabella) zu beanspi^-
chen hatte, dann sich mit Frankreich unterm 15. Febr. 1862 wegen
dessen Forderung von 1823 dahin abgefunden, dass dasselbe 190 912,561
Realen 3proc. Obligationen erhielt (im Werthe von 25 Mill. Fres, an
genommen) ; ausserdem schlug Spanien seine Gegenforderung von 16
Mill. Fres, für Confiscation der Prisen nieder.
Militär. Conscription. Die Dienstzeit beträgt bei der Infanterie
8 Jahre, wovon 5 in der Linie und 3 in der Provincialmiliz. Die Regie
rung besorgt Stellvertreter; die Loskaufssumme ward im Dec. 1859 auf
8000 R. festgesetzt. Anfangs 1859 zählte man 16,888 Freiwillige im