FRANKREICH. — Finanzen (Staatsschuld). 73
eine nichtfundirte Schuld [dette flottante). Den bedeutendsten Theil derse
en ilden die Zahlungsrückstände [découverts), entstanden durch Anau
en Aon Supplementär- und ausserordentlichen Crediten über die ursprüngliche
Budgetbewilligung hinaus, theils mit theils ohne Genehmigung
es gesetzgebenden Körpers. Die Ausgaben mussten gedeckt weren.
Man gab zunächst verzinsliche Schatzscheine auf kurze Zeit,
d. h. eigentliche Anweisungen auf die zunächst zu erwartenden Einnahtnen,
aus. Allein bald ging man weiter, indem man namentlich Depositengelder
verbrauchte, ausserdem aber ; Sparcassengelder, Gemeindeionds,
hinterlegte Cautionen, Vorschüsse der Generaleinnehmer u. s. w
Diese schwelende Schuld lastet einem Alp gleich auf den französischen
Finanzen. Das Capital ist ausgegeben, und den Gläubigern steht meistens
das Kündigungsrecht zu. Gerade in kritischen Zeiten fordern sie
massenhaft ihre Einkgen zurück. Schon einmal, im J. 1848, war die
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Man consohdirte nun (Gesetze vom 9. uni 1 7. Juni 1857) für 21(;Mifl. *
Allem dms half nicht. In der Motivirung des Budgets für 1805 wird die
Summe für Ende 1&03 zu 950 Mill, angegeben. In Wirklichkeit dürfte
le^noeh nu^rlüich höher sein. ISiun «dl der Eitrag des Aideheiis von
IS04 zur Verminderung verwendet werden.
L m die Mittel zur Erfüllung der den Eisenbahngesellschaften gegen-Verpflichtungen
zu beschaffen, creirte man l%01
,0 )0 Obligationen, jedes Jahr verzinslich zu 20 Fr. Dieselben wuren
im Curse von 440 Fr. ausgegeben (oder vielmehr zu 432 Fr. 7 7 Cent.
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mit 72’208,991 Fr.). Darun^^r^HlZrv^MakkoffmiuÒo.OOUFr.Ul^^GruiZ