Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

FRANKREICH.  —  Finanzen  (Staatsschuld).  73
eine  nichtfundirte  Schuld  [dette  flottante).  Den  bedeutendsten  Theil  derse
  en  ilden  die  Zahlungsrückstände  [découverts),  entstanden  durch  Anau
  en  Aon  Supplementär-  und  ausserordentlichen  Crediten  über  die  ursprüngliche ­
  Budgetbewilligung  hinaus,  theils  mit  theils  ohne  Genehmigung ­
  es  gesetzgebenden  Körpers.  Die  Ausgaben  mussten  gedeckt  weren.
  Man  gab  zunächst  verzinsliche  Schatzscheine  auf  kurze  Zeit,
d.  h.  eigentliche  Anweisungen  auf  die  zunächst  zu  erwartenden  Einnahtnen,
  aus.  Allein  bald  ging  man  weiter,  indem  man  namentlich  Depositengelder ­
  verbrauchte,  ausserdem  aber  ;  Sparcassengelder,  Gemeindeionds,
  hinterlegte  Cautionen,  Vorschüsse  der  Generaleinnehmer  u.  s.  w
Diese  schwelende  Schuld  lastet  einem  Alp  gleich  auf  den  französischen
Finanzen.  Das  Capital  ist  ausgegeben,  und  den  Gläubigern  steht  meistens
  das  Kündigungsrecht  zu.  Gerade  in  kritischen  Zeiten  fordern  sie
massenhaft  ihre  Einkgen  zurück.  Schon  einmal,  im  J.  1848,  war  die
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Man  consohdirte  nun  (Gesetze  vom  9.  uni  1  7.  Juni  1857)  für  21(;Mifl.  *
Allem  dms  half  nicht.  In  der  Motivirung  des  Budgets  für  1805  wird  die
Summe  für  Ende  1&03  zu  950  Mill,  angegeben.  In  Wirklichkeit  dürfte
le^noeh  nu^rlüich  höher  sein.  ISiun  «dl  der  Eitrag  des  Aideheiis  von
IS04  zur  Verminderung  verwendet  werden.
L  m  die  Mittel  zur  Erfüllung  der  den  Eisenbahngesellschaften  gegen-Verpflichtungen
  zu  beschaffen,  creirte  man  l%01
,0  )0  Obligationen,  jedes  Jahr  verzinslich  zu  20  Fr.  Dieselben  wuren
  im  Curse  von  440  Fr.  ausgegeben  (oder  vielmehr  zu  432  Fr.  7  7  Cent.

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mit  72’208,991  Fr.).  Darun^^r^HlZrv^MakkoffmiuÒo.OOUFr.Ul^^GruiZ
            
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