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cent beträgt, und die blos 68 i\Ial, oder nach je 157 Tagen
eine Veränderung vornahm. Den höchsten Zinstuss hat die
österreichische Nationalbank mit einer Dscillationsgrenze von
blos 2'¡2 Percent, und mit 14 maliger , oder je einer
Zinsfussveränderung nach durchschnittlich 760 Tagen. Im
Uebrigen gibt eine Vergleichung der Zinssätze in ^ dieser
60jährigen Epoche kein genaues Bild der wirklichen Zinsfussverhältnisse
auf dem Geldmärkte, insbesondere tiii Gesteiieich,
denn vom 4. April 1866 bis zum 22. September 1856 verharrte
die österreichische Nationalbank aut dem ganz willkürlichen
, künstlich festgesetzten Zinstüsse von 4 Percent, ohne
irgendwie das Bestreben zu zeigen, sich den IMarktverhältnissen
auch nur im Geringsten zu accommodiren. Es ist selbstverständlich
, dass sie mit diesem ihrem künstlichen Zinssätze
den landläuiigen Zinstuss nicht beherrschen konnte. J)ieser
war für Papiere erster Kategorie häufig massiger als der
ihrige, zeitweilig aber auch doppelt so hoch; der Bankzinsluss
war lediglich für gewisse ])rivilegirte Personen bestimmt, die
um diesen Preis Geld an den Bankcassen erhalten konnten, um
es dann den Marktverhältnissen entsprechend vertheuert weiter
zu geben. Unter Berücksichtigung dieses Umstandes hat nun
der Generalsecretär v. Lucam in seinem oben citirten Buche
die nachfolgende Tabelle (s. Seite 105) über die Veiändei ungen
des Zinssatzes tür die Zeit vom 1. «laniiar 1863 bis 61. December
1875 zusammengestellt.
Es zeigt sich im grossen Ganzen auch hier die nämliche
Erscheinung. Den massigsten Zinssatz hat die Hank von England
mit einer Oseillationsgrenze von 8 Percent; ihr tolgt
die Bank von Frankreich mit einer Oseillationsgrenze von
5V2 Percent, sodann kommt die preussische Bank mit einer
Oseillationsgrenze von 5 Percent und den Reigen beschliesst
wieder die österreichische Nationalbank mit einer Oscillationsgrenze
von 2^'% Percent.
Es scheint im Uebrigen, dass die österreichische Nationalbank
die ihr durch die Uneinlöslichkeit ihrer Noten gegebene
Macht, sich von den reellen Marktverhältnissen zu emancipiren,
nicht blos dazu benützte, um den Zinsfuss stabil zu erhalten,
sondern thatsächlich auch dazu, um mit demselben willkürlich
unter jene Grenze hinabzugehen, welche durch die-