Full text : Währung und Handel

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die  ohne  dieZettelansgahe  unvermeidlich  gewesen  wäre,  verhütet,
da  eine  unverzinsliche  und  uneinlosliche  Schuld  eben  keine
directe  Belastung  des  Vermögens  darstellt.
Man  könnte  dem  entgegenhalten,  dass  die  Zinsenersparnisse ­
  wohl  einen  Gewinn  für  die  Staatsñnanzen  an  sich,
nicht  aber  einen  Gewinn  für  die  wirthschaftliche  Gesanimtheit,
zu  der  doch  auch  der  Staat  gehört,  repräsentiiden.  Die  Zinsen
müssten  eben  an  die  Gesammtheit  der  Bürger  gezahlt  werden,
und  wenn  nun  diese,  um  das  Zinsenerforderniss  des  Staates
zu  decken,  zu  entsprechend  höheren  Steuerleistungen  herangezogen ­
  würden,  so  hätten  sie  dadurch  weder  gewonnen  noch
verloren  ,  sie  müssten  die  empfangenen  Zinsen  einfach  wieder
zurückerstatten  und  der  schliessliche  Etfect  bliebe  derselbe,
als  ob  Zinsen  überhaupt  nicht  gezalilt  worden  wären.  Nur  die
Vertheilung  des  Einkommens  und  der  Lasten  würde  in  beiden
Fällen  nicht  die  nämliche  sein.  Im  erst  eren  Falle,  wenn
Zinsen  gezahlt  und  beigesteuert  werden  müssen,  würden  die
Gapitalisten  einen  Gewinn,  die  Gesammtheit  der  anderen  Steuerzahler ­
  eine  dem  entsprechend  höhere  Belastung  emptinden  ;  im
zweiten  Ealle  würde  der  Gewinn  der  Gapitalisten,  aber  auch  die
höhere  Belastung  der  anderen  Steuerzahler  fehlen.  Es  ist  aber
zu  bedenken  ,  dass  der  Zinsengenuss  für  die  (kqütalisten  kein
reiner  durch  das  Staatsanlehen  nengeschaMener  Gewinn  ist.  Ihr
Capital  würde  auch  ohne  dieses  Anlehen  Zinsen  tragen,  und  es
kann  sich  für  sie  demnach  nur  um  die  Ditferenz  der  vom  Staate
bewilligten  und  der  landläuügen  Zinsen  handeln,  während  die
Gesammtheit  nicht  blos  diese  Ditferenz,  sondern  den  gesammten
Zinseübetrag  beisteuern  muss,  eine  Nothwendigkeit,  der  sie  bei
lier  Aufnahme  eines  zinslosen  Anlehens  enthoben  ist.  Nicht
anders  verhält  sich  die  Sache,  wenn  man  die  Eventualität  voi’
Augen  hält,  dass  auch  das  Ausland  zur  Aufbringung  der  verzinslichen ­
  Aidehenssumme  herbeigezogen  werden  müsste,  ja  in
diesem  Falle  wird  die  Sache  noch  viel  klarer.  Hier  steuert
zwar  das  Ausland  ein  Capital  zur  Deckung  der  Staatsbedürfnisse
bei  und  dieses  Capital  wird  ohne  Zweifel  in  dem  betreftenden
Lande  nutzbringend  angelegt  werden,  sei  es  direct  dadurch,
dass  der  Staat  selbst  eine  solche  nutzbringende  Anlage  vornimmt, ­
  sei  es  indirect  dadurch,  dass  inländisches  Capital,
welches  sonst  vom  Staale  nnprodnctiv  consumirt  würde,  der
            
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