309
geld ausgedrückte Erlös aus dem Verkaufe des an Zahlung-
Statt gegebenen Silbers grösser sein sollte, auf dem heimischen
^larkte mehr zu kaufen vermögen , gleichviel ob er den Mehr
erlös in Crold^eld dadurch erhält, weil das Silber im Werthe
gestiegen, oder weil das Gold im V erthe gefallen ist. Bei
Schuldgeschäften aber, die sich auf längere Zeit erstrecken,
tritt dieser Unterschied hochbedeutsam hervor. Niemand ist
sich desselben klar bewusst, aber Jedermann handelt darnach,
als ob er durch die subtilste volkswirthschaftliche Untersuchung
in seinem Thun und Lassen geleitet würde. Wenn Jemand
auf eine Reihe von Jahren ein Darleihen in ein Land mit an
derer Währung abgibt, so kann es ihm weder für die inzwischen
auflaufenden Zinsen noch weniger für die schliessliche Rück
zahlung des Darleihens gleichgiltig sein, aus welchem Grunde '
sich die AVerthrelation seines Münzmetalles zum Münzmetalle
seines Schuldners inzwischen verändert. Tritt nämlich diese
Veränderung dadurch ein, dass die Kaufkraft seines eigenen
Münzmetalles gewechselt hat, während die des sehuldnerischen
dieselbe geblieben ist, so wird für den Gläubiger der Werth
der Zahlung der nämliche bleiben wie zur Zeit, wo er das
Darleihen gegeben ; er wird sich gerade dadurch, dass er Geld
in das Land mit dem fremden IMünzmetalle geliehen, vor den
Schwankungen des eigenen Münzmetalles bewahrt haben. Er
hätte im eigenen Lande gewonnen, wenn die Kaufkraft des
eigenen IMünzmetalles gestiegen wäre, verloren bei einem
Sinken dieser Kaufkraft. Denn der nominell gleiche Betrag
eigenen Landesgeldes, den er erhalten hätte, würde nicht mehr
die nämliche Kaufkraft repräsentiren wie zuvor, während das
fremde unverändert gebliebene Münzmetall ihm bei einem
inzwischen eingetretenen Sinken des eigenen Münzmetalles
einen entsprechend höheren Nominalbetrag, umgekehrt bei
inzwischen eingetretenem Steigen der Tauschkraft des eigenen
Münzmetalles einen entsprechend geringeren Nominalbetrag
sichert. Wenn dagegen das eigene )Iünzmetall unveränderlich
bleibt und das fremde in seiner Kaufkraft schwankt, so
ergeben sich dadurch für den Gläubiger Verlust- und Gewinn
chancen , denen er entgangen wäre, wenn er mit seinem Capitale
im Lande geblieben wäre.
Nun ist aber bei allen Veränderungen der Werthrelation