Full text: Währung und Handel

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geld ausgedrückte Erlös aus dem Verkaufe des an Zahlung- 
Statt gegebenen Silbers grösser sein sollte, auf dem heimischen 
^larkte mehr zu kaufen vermögen , gleichviel ob er den Mehr 
erlös in Crold^eld dadurch erhält, weil das Silber im Werthe 
gestiegen, oder weil das Gold im V erthe gefallen ist. Bei 
Schuldgeschäften aber, die sich auf längere Zeit erstrecken, 
tritt dieser Unterschied hochbedeutsam hervor. Niemand ist 
sich desselben klar bewusst, aber Jedermann handelt darnach, 
als ob er durch die subtilste volkswirthschaftliche Untersuchung 
in seinem Thun und Lassen geleitet würde. Wenn Jemand 
auf eine Reihe von Jahren ein Darleihen in ein Land mit an 
derer Währung abgibt, so kann es ihm weder für die inzwischen 
auflaufenden Zinsen noch weniger für die schliessliche Rück 
zahlung des Darleihens gleichgiltig sein, aus welchem Grunde ' 
sich die AVerthrelation seines Münzmetalles zum Münzmetalle 
seines Schuldners inzwischen verändert. Tritt nämlich diese 
Veränderung dadurch ein, dass die Kaufkraft seines eigenen 
Münzmetalles gewechselt hat, während die des sehuldnerischen 
dieselbe geblieben ist, so wird für den Gläubiger der Werth 
der Zahlung der nämliche bleiben wie zur Zeit, wo er das 
Darleihen gegeben ; er wird sich gerade dadurch, dass er Geld 
in das Land mit dem fremden IMünzmetalle geliehen, vor den 
Schwankungen des eigenen Münzmetalles bewahrt haben. Er 
hätte im eigenen Lande gewonnen, wenn die Kaufkraft des 
eigenen IMünzmetalles gestiegen wäre, verloren bei einem 
Sinken dieser Kaufkraft. Denn der nominell gleiche Betrag 
eigenen Landesgeldes, den er erhalten hätte, würde nicht mehr 
die nämliche Kaufkraft repräsentiren wie zuvor, während das 
fremde unverändert gebliebene Münzmetall ihm bei einem 
inzwischen eingetretenen Sinken des eigenen Münzmetalles 
einen entsprechend höheren Nominalbetrag, umgekehrt bei 
inzwischen eingetretenem Steigen der Tauschkraft des eigenen 
Münzmetalles einen entsprechend geringeren Nominalbetrag 
sichert. Wenn dagegen das eigene )Iünzmetall unveränderlich 
bleibt und das fremde in seiner Kaufkraft schwankt, so 
ergeben sich dadurch für den Gläubiger Verlust- und Gewinn 
chancen , denen er entgangen wäre, wenn er mit seinem Capitale 
im Lande geblieben wäre. 
Nun ist aber bei allen Veränderungen der Werthrelation
	        
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