Full text : Währung und Handel

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geld  ausgedrückte  Erlös  aus  dem  Verkaufe  des  an  Zahlung-Statt
  gegebenen  Silbers  grösser  sein  sollte,  auf  dem  heimischen
^larkte  mehr  zu  kaufen  vermögen  ,  gleichviel  ob  er  den  Mehrerlös ­
  in  Crold^eld  dadurch  erhält,  weil  das  Silber  im  Werthe
gestiegen,  oder  weil  das  Gold  im  V  erthe  gefallen  ist.  Bei
Schuldgeschäften  aber,  die  sich  auf  längere  Zeit  erstrecken,
tritt  dieser  Unterschied  hochbedeutsam  hervor.  Niemand  ist
sich  desselben  klar  bewusst,  aber  Jedermann  handelt  darnach,
als  ob  er  durch  die  subtilste  volkswirthschaftliche  Untersuchung
in  seinem  Thun  und  Lassen  geleitet  würde.  Wenn  Jemand
auf  eine  Reihe  von  Jahren  ein  Darleihen  in  ein  Land  mit  anderer ­
  Währung  abgibt,  so  kann  es  ihm  weder  für  die  inzwischen
auflaufenden  Zinsen  noch  weniger  für  die  schliessliche  Rückzahlung ­
  des  Darleihens  gleichgiltig  sein,  aus  welchem  Grunde  '
sich  die  AVerthrelation  seines  Münzmetalles  zum  Münzmetalle
seines  Schuldners  inzwischen  verändert.  Tritt  nämlich  diese
Veränderung  dadurch  ein,  dass  die  Kaufkraft  seines  eigenen
Münzmetalles  gewechselt  hat,  während  die  des  sehuldnerischen
dieselbe  geblieben  ist,  so  wird  für  den  Gläubiger  der  Werth
der  Zahlung  der  nämliche  bleiben  wie  zur  Zeit,  wo  er  das
Darleihen  gegeben  ;  er  wird  sich  gerade  dadurch,  dass  er  Geld
in  das  Land  mit  dem  fremden  IMünzmetalle  geliehen,  vor  den
Schwankungen  des  eigenen  Münzmetalles  bewahrt  haben.  Er
hätte  im  eigenen  Lande  gewonnen,  wenn  die  Kaufkraft  des
eigenen  IMünzmetalles  gestiegen  wäre,  verloren  bei  einem
Sinken  dieser  Kaufkraft.  Denn  der  nominell  gleiche  Betrag
eigenen  Landesgeldes,  den  er  erhalten  hätte,  würde  nicht  mehr
die  nämliche  Kaufkraft  repräsentiren  wie  zuvor,  während  das
fremde  unverändert  gebliebene  Münzmetall  ihm  bei  einem
inzwischen  eingetretenen  Sinken  des  eigenen  Münzmetalles
einen  entsprechend  höheren  Nominalbetrag,  umgekehrt  bei
inzwischen  eingetretenem  Steigen  der  Tauschkraft  des  eigenen
Münzmetalles  einen  entsprechend  geringeren  Nominalbetrag
sichert.  Wenn  dagegen  das  eigene  )Iünzmetall  unveränderlich
bleibt  und  das  fremde  in  seiner  Kaufkraft  schwankt,  so
ergeben  sich  dadurch  für  den  Gläubiger  Verlust-  und  Gewinnchancen ­
  ,  denen  er  entgangen  wäre,  wenn  er  mit  seinem  Capitale
im  Lande  geblieben  wäre.
Nun  ist  aber  bei  allen  Veränderungen  der  Werthrelation
            
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