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blicke durcligeführt sein kann. Eine Ansnabme macken blos
die österr. Mariatlieresientlialer, von denen allerdings bedeutende
Quantitäten im fernen Afrika die Wälirungsmünze weitverbreiteter
Volksstämme bilden. Von diesem Gelde wurden insbesondere
von 1858 bis 1858 bedeutende Mengen, namlicli
für melir als 39 Millionen Gulden geprägt; aber es ist gerade
bei dieser Münze nickt zu besorgen, dass sie jemals wieder in
irgendwie bedeutender Masse nach Oesterreich zurückkehren
könnte.
Was aber die in Folge eines Währungswechsels nothwendigen
Aenderungen der Contracte anlangt, so ist dies allerdings
eine Schwierigkeit, deren Bedeutung in den Papiergeldländern
ebenso gross ist als in den Silbergeldländern und bezuglieh
deren nur die Länder mit Doppelwährung einen prmcipiell
verschiedenen Standpunkt einnehmen. Aber es ist dies e leii
eine Schwierigkeit, die nicht umgangen werden kann, und die im
gr^^m Garnen nur di^^iLmSBirm^renimmmnWn km -
vorruft, die ohne den Währungswechsel continiiirlich vorhanden
wären.
In den Doppelwährungsländern erfahren die Contracte
durch den Uehevgang zur Goldwährung keine formelle Verändernng.
Es war früher möglich, nach Wahl i"/,
anderen Jletalle zu zahlen ; es wird nun die W ahl heschfdii ,
es hleiht nur das eine Metall; der Schuldner muss zu demseihen
greifen. Wie viel er von demselben zu zahlen verpflichtet
ist das hat ihm sein Gesetz schon zur Zeit gesagt, wo er den
Contract schloss. Der Unterschied besteht nur darin, dass das
eine der Metalle, welches er auch wählen könnte, .fetzt
nicht mehr ausgeprägt wird. Die Erage nach der W erthrelation
nach welcher im neuen Miinzmetulle die Verhindlichkeiteii
ahzutrageii sind, ist iin Doppelwährungslande
ganz gegenstandlos, und wenn auch iin Wesen die Aenderung
noch tiefer eingreift, als in den Ländern mit einheitlicher
Währung, so entzieht sich dieselbe doch dem öffentlichen Bewusstseiii.
In den I/äudern der Silberwährung aber lauten die Contracte
auf Silber, und wenn nunmehr das Gold die Basis des
•ilidivliii- nmniio'lieh. die alten t/t'"
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