Full text : Währung und Handel

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sich  einmal  Bahn  gebrochen  hat,  gerade  darin  das  wirksamste
Argument  für  die  Goldwälirnng  erkannt  werden  müsste,  Ks
wird  vielmehr  von  den  (TCgnern  der  Gold  Währung  behanptef-,
dass  die  Einlösung  der  nämlichen  Notenmenge  höher  %n
stehen  käme,  wenn  man  für  die  ausser  Cours  zu  setzenden
ungedeckten  Noten  Gold  gäbe.  Und  diese  Behauptung  beruht
lediglich  auf  einer  gründlichen  Verkennung  der  Pflichten  des
Sfaatsschatzes  in  seiner  Eigenschaft  als  Notenschuldner  und
aut  der  durchaus  irrigen  Annahme,  dass  bei  diesem  Einlösungsgeschäfte ­
  die  lateinische  Werthrelation  massgebend  sein  müsse.
In  diesem  Falle  allerdings  wäre  der  Uebergaiig  zur  (Goldwährung ­
  eine  sehr  kostspielige  Sache.  Wenn  man  für  :><M)
^Millionen  Noten,  welche  die  Repräsentanten  von  (P/j  Millionen
Pfund  Feinsilber  sind,  bei  einer  Marktrelation  von  beispielsweise ­
  1  zu  17  statt  der  oben  berechneten  302.000  Pfund  (%old
rund  430,0(K),  also  um  38.000  Pfund  mehr  geben  müsste,  als
dem  Vollwerthe  dieser  Noten  entspricht,  dann  allerdings
müsste  der  Staat  ungefähr  30  Idillionen  an  Caj)ital  verlieren.
Aber  selbst  in  diesem  Falle  wären  die  Zinsen,  die  er  für  das
(Toldanlehen  zu  zahlen  hätte,  kaum  grösser  als  die  für  das
um  10  Percent  geringere  Silberanlehen  ,  da  eben  der  Zinsfuss
mit  dem  Uebergange  zur  Goldwährung  sich  voraussichtlich  um
den  entsprechenden  zehnten  Theil  ermässigt  hätte.  Es  ist  jedoch ­
  überflüssig,  sich  mit  diesen  ganz  grundlosen  Bedenken
näher  zu  befassen.  Für  die  Einlösungspflicht  des  Staates  in
Betreff  seiner  Notenschuld  gilt  ganz  dasselbe,  was  bezüglich
aller  aus  alten  Contracten  verpflichteten  Schuldner  nachgewiesen ­
  \Amrde  ;  die  Noten  werden  daher  in  (Gold  blos  nach
jener  Werth  relation  einzulösen  sein  ,  die  beim  Währungswechsel ­
  für  alle  Gonfractverhältnisse  des  Landes  gesetzlich
festgestellt  werden  muss.
AV^as  aber  die  thatsächlich  vorhandene  Möglichkeit  anlangt, ­
  beim  Uebergange  zum  Silltergelde  eine  grössere  Ateuge
an  Noten  im  Verkehre  zu  belassen,  so  soll  hier  nur  nochmals
wiederholt  werden,  dass  insbesondere  nach  den  unangenehmen ­
  Erfahrungen  der  letzten  Jahrzehnte  es  sich  jedenfalls
empfehlen  würde,  wenn  Oesterreich  sowohl  als  Ungarn  mit
dem  Systeme  des  Staatspapiergeldes  vollständig  brechen  wollten.
Es  Hessen  sich  zwar  ungefähr  100  Millionen  Gulden  kleinerer
            
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