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überlassen, in ungestörter Muße über die geheimnisvollen
Schönheiten der Rechtsprechung nachzudenken?).
Aber wenn die Gesellschaft auch einen oder vielmehr
zwei neue Namen hatte, so behielt sie doch alles an Stif-
tungsurkunden, Privilegien und Steuerfreiheiten der alten
Korporation — so lautete die Entscheidung. Von ihren
Schulden war sie befreit; in allen ihren Aktiven und Besit-
zungen war sie sichergestellt. Das war der große und wich-
tige Punkt; Namen waren nur eine brauchbare Maske,
unter deren Schutz die „Eingeweihten“ die kleineren Kapi-
ralisten betrügen konnten.
Ungeheuer große Unterstützungsgelder gestohlen
Was haben die Projektenmacher, während sie diese große
Schar von Gimpeln beschwindelten, mit den ungeheuer
großen Unterstützungsgeldern angefangen, die sie in der
einen oder anderen Form zum Bau der Eisenbahn erhalten
hatten? Das Geld war tatsächlich verschwunden. Wohin?
Abgesehen von einigen hundert Meilen planierten Prärie-
landes, war nur wenig Eisenbahnbau für die angegebenen
Ausgaben aufzuweisen. Selbst die kurze, zehn Meilen lange
Strecke der Hauptlinie von St. Paul nach Minneapolis war
um 1862 nicht, wie es das Gesetz verlangt hatte, in Betrieb
genommen. Warum nicht? Die Geschwindigkeit, mit der
ein solches Vermögen wie das Sages aufgehäuft wurde, war
die Antwort. Das Geld war gestohlen.
Als sich die Bestecher von Beruf, die diese Eisenbahn aus-
geplündert hatten, ursprünglich um Gaben an Land und
Geld an den Kongreß und an Minnesota wandten, hatten
sie sich selbst als Kapitalisten mit „reichen Hilfsquellen“
zur Ausführung des Planes bezeichnet. Alles, was sie brauch-
ten, so führten sie aus, war die staatliche Unterstützung in
irgendeiner Form, weil „das Unternehmen so kostspielig
sei‘, Nachdem sie die Eisenbahn bis zum Bankrott aus-
geraubt hatten, fing eine besondere Kommission des Senats
von Minnesota an, ihre Antezedenzien und ihr Verfahren zu
1) Edward C. Hopkins contra-St. Paul and Pacific Railroad Company, Dillon’s
Circuit Court Reports, 1871—1873, 2, 396—398.