Full text : Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

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Organisation.

Verwaltung  betrauet,  soweit  sie  nicht  durch  die  Banken
vermittelt  wird,  ist  der  secretary.
Bei  Bahnen  von  grossem  Umfange  oder  mit  eigenartigen
Verhältnissen  ist  die  Scheidung  in  einzelne  Departements
noch  weiter  geführt;  so  besteht  hei  stärkerem  Verkehr
mit  dem  Continent  gewöhnlich  hierfür  ein  eignes  Departement ­
  —  continental  department  —  unter  einem  besonderen
Chef,  Bahnen,  welche  Schiffe  besitzen,  haben  einen  speciellen
marine  superintendent,  vielfach  ist  auch  ein  telegraph
superintendent  vorhanden.
Wohnsitz  der  In  der  Regel  wohnen  die  chief  officers  an  dem  Orte,
oberen  Beamten.  ,  ,  ,  ,  ,
wo  das  Directorium  seinen  Sitz  hat,  doch  kommen,  hauptsächlich ­
  in  den  technischen  Branchen,  auch  Abweichungen
hiervon  vor.
Der  einzelne  Departementschef  hat  die  Verantwortlichkeit ­
  für  sein  Departement,  dafür  aber  auch  innerhalb  desselben, ­
  obgleich  nominell  dem  general  manager  vollständig
untergeordnet,  thatsächlich  grosse  Selbstständigkeit,  besonders, ­
  was  sehr  zweckmässig  aber  in  Deutschland  keineswegs
überall  durchgeführt  ist,  auch  die  Personalien  der  dazu  gehörigen ­
  Beamten.  In  Verhinderungsfällen  wird  er  nicht
durch  den  Chef  eines  anderen  Departement’s,  sondern  durch
seine  Assistenten  oder  seinen  Büreauchef  —  chief  clerk  —
vertreten;  jeder  f)e])artenieiitschef  hat  nämlich  sein  eigenes
Büreaii,  office.
Dl,trickbeamte.  Unter  den  Departementschefs  fungiren  nach  Bedürfniss
Districtsbeamte  —  rfíÂ/nc/o/Z'ícerA-—,  bei  denen  gleichfalls  die
Scheidung  nach  Dienstzweigen  in  der  Regel  beibehalten  ist.
Die  räumliche  Abgrenzung  der  Districte  für  die  einzelnen
Geschäftszweige  stimmt  zwar  vielfach  überein,  doch  trägt
man  kein  Bedenken  hiervon  abzuweichen,  wenn  bestimmte
Gründe  dafür  sprechen.  Die  Districtsbeamten  selbst  oder  besondere ­
  ihnen  zu  dem  Zwecke  beigegebene  Beamte  reisen
vielfach  im  District  herum,  um  sich  in  genauer  Bekanntschaft ­
  mit  den  Verhältnissen  zu  halten  und  den  Dienst  zu
            
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