Verkehrs- und Tarifwesen, Rechtszustand.
33
''eisen die zahlreichen wechselseitigen Berührimgspuncte im
eigenen Interesse auf ein gutes Einvernehmen mit den Nach-
barn hin; ein Umstand, der natürlich umgekehrt auch für
^ias Mass der zu erhebenden Ansprüche von Bedeutung ist,
^'hd die Stellung unbilliger Forderungen seltener macht,
i^adlich fällt ins Gewicht, dass erklärlicher Weise die ganze
heue Einrichtung von der Gesainmtheit der Eisenbahnen als
etwas gegen sie Gerichtetes, ihren gemeinsamen Interessen
b'eindliches angesehen wird. Die einzelne Bahn trägt des
halb schon an sich, und um ihr Yerhältniss zu den übri-
Bahnen nicht zu trüben, ein gewisses Bedenken die
b^isenbahncommission anzurufen, zumal es für eine jede auch
Situationen giebt, wo die fraglichen Principien umgekehrt zu
ibiein Nachtheil ausschlageii würden.
trotz der bisher so geringen practischen Anwendung jener
ttestiinmung ist ihr Werth doch nicht zu unterschätzen.
■Allerdings wenn der sie vorschlagende Bericht der parlamen
tarischen Enquetecommission vom Jahre 1872 die Hoffnung
ausspricht, ihre Wirkung würde sein ,,es zum Interesse der
^^ien und zur Pflicht der andern Eisenbahn zu machen, den
eikehr über die kürzeste, wohlfeilste und glatteste, shortest^
^h^npest and mast couveîiient^ Boute zu leiten“, so geht
^as wohl zu weit. Es wird zur Genüge illustrirt durch die
^oiher initgetheilte Entscheidung, welche die, nach dem Vor-
^^blage desselben Berichts zur Handhabung jener Bestim-
’^jung eingesetzte, Eisenbahncommission in dem einzigen bisher
j! Scurtheilten Specialfalle getroffen hat, und welche ausdrück-
^cli empfiehlt, auch über die längere, mit höheren Selbstkosten
laiisportirende, weniger glatte Route den directen Tarif
bilden, damit dem Erwerbsinteresse beider betheiligten
‘^»mn Rechnung getragen werde. Das letztere ganz oder
überwiegend zu ignoriren, ist eben, so lange verschie-
^üe Bahneigenthümer da sind, zu unnatürlich, um auf
Hauer möglich zu sein. Für das Publikum kommt es
auf das Resultat der Transportaiisführiiug, nicht auf
3
Beurtheilung