Full text : Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

76

Gepäcktarife.

Parceltarife.

finanziell  wichtiger;  sie  beträgt  auf  den  deutschen
nen  in  der  Hegel  3  —  4  %  der  ganzen  Einnahme
dem  Personenverkehr,  in  Preussen  1873:  1983000
Gepäckräume  in  den  Personenwagen,  welche  über^li^^
Kosten  verursachen  und  den  Raum  für  die  Personen*
coupés  schmälern,  würden  voraussichtlich  von  dem  den^
sehen  Publikum  wenig  benutzt  werden,  weil  diese^’
seinem  ganzen  Character  nach,  mehr  Gewicht  auf
grössere  Sicherheit  bei  Aufgabe  zur  Expedirung,
würde,  zumal  wenn  die  letztere  in  der  Regel  frachl^^®'
erfolgte.  Der  Umstand,  dass  in  Deutschland  die
touren  durchnittlich  länger  sind,  könnte  gleichfalls
in  dieser  Richtung  wirken.  Endlich  wäre  auch  mindeste^’^
fraglich,  ob  nach  diesseitigem  Recht  die  Eisenbahö^’’
nicht  dem  Passagier  gegenüer  zur  Verwiegung  verpfli^b^^
sind,  und  andernfalls  das  in  den  Gepäckschein  nach  AnS"

desselben  aufgenommene  Gewicht  gegen  sich  gelten

lasse”
-
müssten;  in  diesem  Falle  könnten  sie  nicht  einmal  die
Wiegung  ersparen.
Fällt  der  Hauptzweck  der  Gepäckräume  in  den
lisch  en  Wagen,  nämlich  die  Mitnahme  unexpedirten  Gep^^b
zu  erleichtern,  in  Deutschland  weg,  dann  wird  der  ß”
längere  Vortheil  für  expedirles  Gepäck,  den  sie,  besonJß^
heim  Wagendurchgang  auf  Seitenrouten,  für  das  nach
Endstation  oder  einer  Zwischenstation  mit  längerem  Anf®^^
halt,  expedirte  Gepäck  bieten,  kaum  gross  genug  erschein®”’
um  die  allgemeinere  Einführung  zu  rechtfertigen.  Nach  §'
des  deutschen  Bahnpolizeireglements  muss  in  allen  Passagi^j

Zügen  zunächst  dem  Tender  der  Locomotive  ein

als

Hauptgepäckwagen  benutzbarer  —  Wagen  ohne
sagiere  laufen.  —  ^
Wie  die  englischen  Bahnen  fast  in  jeder  Beziob^'”*^
zwischen  dem  mit  Personen-  und  dem  mit  Güterzügeü  b”
förderten  Verkehr  unterschieden,  so  auch  in  Bezug  auf
Tarifirung  der  Güter.  Ausdrücklich  ausgeschlossen  von
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.