Full text : Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

IV.  Die  Gütertarife.

Eine  der  interessantesten  Erscheinungen  auf  dem  Gebiete
®  ganzen  Güterverkehrswesens  in  England  ist  der  grosse
^î’fheil  in  jeder  Beziehung,  welchen  das  Bestehen  einer
S^neiell  einheitlichen  Gütertarifclassification  zur  Folge  hat,
•owie  der  durch  die  Thatsachen  dort  geführte  Beweis,  dass
^^öglich  ist"  ein  practisch  völlig  genügendes  Mass  formeller ­
  Einheit  und  Gleichartigkeit  mit  weitgehender  mamiieller
  Freiheit  und  Beweglichkeit  der  Tarifirung  zu  vermimen.
  Gerade  für  den  deutschen  Beobachter  ist  dies  um  so
rp  ^ï'Gicher,  als  die  in  Deutschland  augenblicklich  stattfindende
mrifreformbewegung  sich  zum  grössten  Theil  auf  die  Frage
^^ückführt,  ob  und  wie  weit  jede  dieser  beiden  Forderungen
'^^ckliches  Bedürfniss  ist,  und  ob  und  wie  beiden  gleichzeitig
mhnung  getragen  werden  kann.  Allerdings  an  sich  wider-Pî’ecben
  sie  sich,  und  vom  Standpunct  der  consequenten  Theorie
deshalb  auch  die  in  England  adoptirte  Lösung  zu  verweil
  sie  eben  Zugeständnisse  nach  beiden  Seiten  hin
ihr  sobald  anerkannt  wird,  dass  beide  Forderungen
^^^^mhtigung  haben,  bleibt,  um  practisch  weiterzukommen,
^  ^ler  Compromiss  übrig;  und  für  die  Frage,  wie  dieser  zu
GS  kaum  eine  höhere  Autorität  als  die  Er-^mng
  eines  so  hochentwickelten  Verkehrsgebiets  wie  England. ­



Eer  in  England  eingeschlagene  Weg  ist  eine  generell

^Gitliehe  Werth  classification,  ohne  Zwang  be-^^Gffs



fier  Sätze,  und  mit  der  Befugniss,  neben  den

Einheitliche
Güterclassification. ­


Formelle  Einheit
und  materielle
Freiheit.

Der  in  England
eiiigeschlagene
Weg
            
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