Full text : Die Social-Demokratie

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She
Zuneigung  und  sittliche  Achtung"  als  unterscheidendes  Moment
zwischen  der  heutigen  Ehe  und  der  Ehe  im  socialistischen
Volksstaat  geltend  macht.  Der  Unterschied  liegt  ganz  wo
anders.
In  einem  Bortrag  über  „die  Frauensrage  und  die  sogenannte ­
  Weibergemeinschaft"  sagte  Hasselmann  (N.  Social«
Demokrat  1872,  18):
„Was  die  Emancipation  der  Frauen  betreffe,  so  sei  hier-„für
  der  Ausdruck  „Weibergemeinschaft"  von  den  Gegnern
„des  Kommunismus  benutzt  worden,  um  uns  lächerlich  zu
„machen.  Die  Sache  verhalte  sich  einfach  so:  daß  die  Ge-„schlechter
  im  Zukunftsstaate  nicht  mehr  auf  solche  Weise
„zusammengefeffelt  würden,  wie  heute.  Diese  Frage  würde
„durch  den  entwickelten  socialistischen  oder  richtiger  tornimi*
„nistischen  Staat  ganz  von  selbst  geregelt.  Heute  sei  die
„Ehe  der  Arbeiter  nur  ein  Bündniß  zur  Versorgung  der
„Kinder,  die  Ehe  der  Kapitalisten  eine  Vereinigung  von
„Kapital  für  die  Nachkommen;  im  socialistischen  oder  kommu-„
  nistischen  Staat,  wo  die  Gesammtheit  die  Pflicht  der  Er-„ziehung
  und  Erhaltung  der  Kinder  trage,  wo  kein  Privat-„
  kapital  bestehe,  sondern  alle  Produktionsinstrumente  Gemeingut
„seien,  brauche  die  Frau  nicht  mehr  aus  Rücksicht  für  ihre
„Kinder  an  einen  Mann  juristisch  gcfeffelt  zu  werden.
„Der  Bund  der  Geschlechter  werde  lediglich  ein  moralischer
„sein,  und  dann  könne  ein  solcher  Bund,  wenn  die  Charaktere
„nicht  harmonirten,  gelöst  werden,  was  jedenfalls  sittlicher
„sei,  als  ein  gestörter  Ehefrieden,  wie  er  jetzt  nur  zu  oft
„vorkomme."
Das  unterscheidende  Moment  liegt  also  nicht  auf  dem
sittlichen,  sondern  auf  dem  rechtlichen,  oder  vielmehr  auf  dem
sittlichen  und  rechtlichen  Boden,  insofern  die  an  keine  gesetzliche ­
  Ordnung  gebundene  Vermischung  der  Geschlechter  aufhört
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