Full text : Die Social-Demokratie

Teutscher  Reichstag.

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wirkungslos  gemacht  wurde,  und  wer  weiß  was  für  Hintergedanken ­
  hinter  diesem  Appell  an  die  deutschen  Arbeiter  gestanden ­
  haben.  Darum  zerreißt  der  deutsche  Siegesjubel  ihr
das  Herz  lmb  macht  ihren  Mund  ron  Gist  und  Galle  überfließen. ­

Wir  haben  bis  dahin  das  Verhalten  der  Social-Temokratie
  zu  den  Vorgängen  geprüft,  welche  die  Wiedergeburt
des  Deutschen  Reichs  herbeigeführt  haben.  Es  ist  selbstverständlich, ­
  daß  das  Werk,  das  fie  geschaffen,  und  besten
hervorragende  Vertreter  keine  rücksichtsvollere  Behandlung
erwarten  können.  Bebel  beschuldigt  das  Reich,  sich  eine
Reichövcrfassung  gegeben  zu  haben,  „wie  sie  reaktionärer  gar
„nicht  gedacht  werden  kann"  (1871,  92.)  Ueber  den  Reichstag, ­
  der  ihm  nur  als  eine  „Jasagemaschine"  gilt,  ist  der
„Volksstaat"  voller  Hohn.  Eine  Zeitungsnotiz  über  Bismarck's ­
  Hund  veranlaßt  ihn  zu  folgender  Schmähung:
„Die  Herren  Nationalliberalen  könnten  ja  den  genialen
„Hund  des  genialen  Bismarck  zum  Ehrenmitglied  des  Neichs-„tags
  ernennen,  denn  „Hunde  find  wir  ja  doch,  sagte  der
„Affenpinscher  Bamberger  —  und  auf  einen  mehr  oder
„weniger  kommt's  nicht  an.  Oder,  was  vielleicht  noch  bester
„wäre,  sie  könnten  den  mit  so  „hoher  Intelligenz  beseelten
„Vierfüßler  von  dein  Vicepapst  Schulte  heilig  sprechen,  chm
„in  dem  Reichstagsgebäude  eine  Kapelle  errichten  lasten,  und
„jedesmal,  ehe  sie  in  die  Sitzung  gehen,  ihre  Andacht  vor
„dem  neuen  Heiligen  verrichten,  damit  er  ihnen  seinen  hün-„dischen
  Segen  gebe  zu  der,  selbst  dem  redlichsten  Pudel  und
„Hühnerhund  unter  Umständen  lästigen  Arbeit  des  „Appor-„tirens."
  Die  römischen  Senatoren  haben  einst  dem  Pferd
..Caligula's  einen  Tempel  errichtet  und  ihm  göttliche  Ehren
„erzeigt.  Was  aber  dem  Pferde  Caligula's  recht  war,  ist
„bem  Hunde  Bismarck's  billig."  (Volksstaat  1874,  26.)
            
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