326 FÜNFTER TEIL
Wer falsche oder mangelhafte Auskünfte gibt, Betrügereien verübt oder
die Rechnungen fälscht, kann wegen Verletzung des Gesetzes in eine Geld-
Strafe bis zu £50 genommen werden.
Arbeitgeber
Verweigert oder verzögert ein Arbeitgeber die Beitragsentrichtung
der widersetzt er sich einer Untersuchung seitens des Versicherungs-
.nspektors, so kann er mit einer Geldstrafe bis zu £10 wegen Gesetzesver-
letzung bestraft werden. Verliert durch eine Gesetzesverletzung seitens des
Arbeitgebers der Versicherte ganz oder zum Teil seine Ansprüche auf die
Leistungen der Versicherung, so hat ihm der Arbeitgeber den entstandenen
Schaden zu ersetzen.
Versicherte
Die Erteilung falscher Auskünfte oder die Erstattung falscher Mel-
dungen durch den Versicherten zwecks Erlangung der Versicherungslei-
stungen. hat für ihn die Einstellung der Versicherungsleistungen oder den
Ausschluss aus der Kassenmitgliedschaft — diese Strafen verhängt der Kas-
sen vorstand — oder seine Bestrafung mit Gefängnis bis zu 3 Monaten zur
Folge (Abschnitt 69).
Alle diese Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz werden durch die Organe
der Irischen Versicherungskommission festgestellt.
LITAUEN
GESETZE VOM 9, DEZEMBER 1925 UND 28. SEPTEMBER 1926 ;
Die Zuwiderhandlungen gezen das Krankenversicherungsgesetz ziehen
lolgende Strafen für die Arbeitgeber und die Versicherten nach sich.
Arbeitgeber
Wer als Arbeitgeber der Kasse die Einstellung eines versicherungs-
pflichtigen Arbeiters nicht meldet oder einen höheren Betrag als den für
die Beitragsentrichtung erforderlichen. vom Lohn des Arbeiters abzieht
oder den Lohnabzug verabsäumt oder verweigert, der zur Beitragsentrich-
‚ung dienen sollte, kann mit einer Gelstrafe bis zu 500 Litas bestraft werden.
Wer sich weigert, der Kasse die erforderlichen Auskünfte zu erteilen,
wird mit einer Geldstrafe bis zu 400 Litas bestraft (Art. 176, 177).
Versicherte
Jeder Versicherte, der es verabsäumt oder sich weigert, die ärztlichen
Anordnungen zu befolgen oder eine Krankheit vortäuscht, wird als der
Jebertretung des Gesetzes schuldig angesehen und kann in eine Geldstrafe
)is zum zehnfachen Betrag des täglichen Krankengeldes genommen werden
Art. 175). . .
Diese Strafen werden durch das Oberversicherungsamt ausgesprochen.
LUXEMBURG
GESETZ VOM 17, DEZEMBER 1925
BETREFFEND DIE SOZALVERSICHERUNGSORDNUNG
Die unten aufgeführten Strafen können gegen die Personen ausgespros
3hen. werden, welche sich einer Verletzung des Krankenversicherungs-
zesetzes schuldig gemacht haben.
Organe, Vertreter und Angestellte der Versicherungsträger
Die Mitglieder der Organe der Versicherungsanstalten und der Kranken-
kassen sind. nach den allgemein gültigen Rechtsgrundsätzen für ihre Amts-
verwaltung und für die bei der Geschäftsführung begangenen Verfehlungen
haftbar ($ 298).