Object: Die obligatorische Krankenversicherung

326 FÜNFTER TEIL 
Wer falsche oder mangelhafte Auskünfte gibt, Betrügereien verübt oder 
die Rechnungen fälscht, kann wegen Verletzung des Gesetzes in eine Geld- 
Strafe bis zu £50 genommen werden. 
Arbeitgeber 
Verweigert oder verzögert ein Arbeitgeber die Beitragsentrichtung 
der widersetzt er sich einer Untersuchung seitens des Versicherungs- 
.nspektors, so kann er mit einer Geldstrafe bis zu £10 wegen Gesetzesver- 
letzung bestraft werden. Verliert durch eine Gesetzesverletzung seitens des 
Arbeitgebers der Versicherte ganz oder zum Teil seine Ansprüche auf die 
Leistungen der Versicherung, so hat ihm der Arbeitgeber den entstandenen 
Schaden zu ersetzen. 
Versicherte 
Die Erteilung falscher Auskünfte oder die Erstattung falscher Mel- 
dungen durch den Versicherten zwecks Erlangung der Versicherungslei- 
stungen. hat für ihn die Einstellung der Versicherungsleistungen oder den 
Ausschluss aus der Kassenmitgliedschaft — diese Strafen verhängt der Kas- 
sen vorstand — oder seine Bestrafung mit Gefängnis bis zu 3 Monaten zur 
Folge (Abschnitt 69). 
Alle diese Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz werden durch die Organe 
der Irischen Versicherungskommission festgestellt. 
LITAUEN 
GESETZE VOM 9, DEZEMBER 1925 UND 28. SEPTEMBER 1926 ; 
Die Zuwiderhandlungen gezen das Krankenversicherungsgesetz ziehen 
lolgende Strafen für die Arbeitgeber und die Versicherten nach sich. 
Arbeitgeber 
Wer als Arbeitgeber der Kasse die Einstellung eines versicherungs- 
pflichtigen Arbeiters nicht meldet oder einen höheren Betrag als den für 
die Beitragsentrichtung erforderlichen. vom Lohn des Arbeiters abzieht 
oder den Lohnabzug verabsäumt oder verweigert, der zur Beitragsentrich- 
‚ung dienen sollte, kann mit einer Gelstrafe bis zu 500 Litas bestraft werden. 
Wer sich weigert, der Kasse die erforderlichen Auskünfte zu erteilen, 
wird mit einer Geldstrafe bis zu 400 Litas bestraft (Art. 176, 177). 
Versicherte 
Jeder Versicherte, der es verabsäumt oder sich weigert, die ärztlichen 
Anordnungen zu befolgen oder eine Krankheit vortäuscht, wird als der 
Jebertretung des Gesetzes schuldig angesehen und kann in eine Geldstrafe 
)is zum zehnfachen Betrag des täglichen Krankengeldes genommen werden 
Art. 175). . . 
Diese Strafen werden durch das Oberversicherungsamt ausgesprochen. 
LUXEMBURG 
GESETZ VOM 17, DEZEMBER 1925 
BETREFFEND DIE SOZALVERSICHERUNGSORDNUNG 
Die unten aufgeführten Strafen können gegen die Personen ausgespros 
3hen. werden, welche sich einer Verletzung des Krankenversicherungs- 
zesetzes schuldig gemacht haben. 
Organe, Vertreter und Angestellte der Versicherungsträger 
Die Mitglieder der Organe der Versicherungsanstalten und der Kranken- 
kassen sind. nach den allgemein gültigen Rechtsgrundsätzen für ihre Amts- 
verwaltung und für die bei der Geschäftsführung begangenen Verfehlungen 
haftbar ($ 298).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.