Full text : Die wirthschaftliche Bedeutung und Rentabilität des Elb-Spree-Canals

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Gewisse,  von  vornherein  nicht  oder  nur  sehr  unsicher  zu  bemessende,  Einnahmen ­
  werden  sich  erzielen  lassen;
aus  dem  Reingewinn,  den  die  Canal-Unternehmer  eventuell
mit  ihren  eignen  Frachtschiffen  verdienen;
durch  Landverpachtung  an  beiden  Seiten  des  Canals;
durch  Ein-  und  Ausladegebühren  (Krahngelder);
durch  Fischerei-  und  Weiden-Nutzung;
durch  Gebühren  für  die  in  den  Canal  geleiteten  Zubringerund
  Stichcanäle;
durch  Abgaben  für  Wasserbenutzung  mancher  in  der  Nähe
des  Canals  liegenden  gewerblichen  Etablissements.
Alle  diese  Einnahmen  sollen  indessen  zur  Deckung  für  etwaige  Betriebs-Ausfälle
in  Reserve  gestellt  werden.
Weit  mehr  ins  Gewicht  fällt  dagegen  für  die  Aufstellung  der  Rentabilitäts-Berechnung
  die  vielfach  ausgesprochene  Erwartung,
dass  die  für  den  projectirten  Canal  interessirten  Gemeinden,
Kreise  und  Provinzen,  schliesslich  die  Regierungen  und
Landes-Vertretungen  der  Königreiche  Preussenund  Sachsen,
falls  der  Canal  nicht  durch  den  Staat  selbst,  sondern  durch
Privatunternehmer  gebaut  wird,  entweder  einen  entsprechenden ­
  Zuschuss  zum  Bau-Capital  leisten  oder  einen
Theil  der  Zinsen  garantirem
Eine  derartige  ausserordentlich  förderliche  Unterstützung  des  Unternehmens
würde  an  der  berechneten  Rentabilität  einem  Bau-Capital  von  40  Millionen  Mark
gegenüber  nur  dann  eine  Aenderung  ergeben,  wenn  etwa  ein  Zuschuss  à  fond  perdu
geleistet  und  damit  das  zu  verzinsende  Anlage-Capital  vermindert  würde.  Sollte  die
Unterstützung  in  Form  einer  Zinsgarantie  oder  in  anderer  Weise  erfolgen,  so  würde
mindestens  der  Beschaffung  des  Actien-Capitals  aus  Privatmitteln  eine  sehr  anerkennenswerthe
  Erleichterung  zu  Theil  werden.
Die  namhaften  Vortheile,  welche  der  projectirte  Canal  dem  Verkehr  zu  bieten  verspricht, ­
  kommen  in  erster  Linie  den  Interessenten  und  Adjacenten  zu  Gute.  Hierbei  sind
bis  jetzt  die  von  dem  Elb-Spree-Canal  zu  erwartenden  Meliorationen  für  Grund  und
Boden,  die  sehr  bedeutend  ins  Gewicht  fallen  können,  noch  nicht  erwähnt.  Nach  den
Berechnungen  des  Herrn  Wasserbau-Director  Hess  betragen  bei  dem  Berlin-Rostocker
Canal  für  Mecklenburg  allein  die  capitalisirten  Meliorationen  des  Grund  und  Bodens
2%  Millionen  Mark,  die  gleichfalls  capitalisirten  VerkehrseiTeichterungen  7,7  Millionen,
also  für  die  Mecklenburgische  Strecke  des  Berlin-Rostocker  Canals  10)4  Millionen  Mark,
d.  h.  nahezu  soviel,  als  der  Canal  zu  seiner  Ausführung  Capital  beansprucht.  Wie
hoch  diese  Posten  für  den  Elb  -  Spree  -  Canal  sich  belaufen  werden,  ist  zur  Zeit  noch
unbekannt,  aber  immerhin  werden  diese  Verbesserungen  bei  der  Berechnung  der
Rentabilität  nicht  ausser  Betracht  gelassen  werden  dürfen.
Endlich  ist  bei  der  financiellen  Betheiligung  der  Adjacenten,  der  Gemeinden
und  Kreise  noch  darauf  zu  achten,  dass  überall  da,  wo  eine  neue  Verkehrsstrasse
beschafft  wird,  der  Grund  und  Boden  sofort  im  Preise  steigt,  was  ja  zum
grössten  Theil  auf  jene  Verkehrserleichterungen  zurückzuführen  sein  wird.
            
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