Geschichtliche Einleitung.
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ber Vorjahre würben erlebigt. Keine Resultate würben bezüglich ber Rüben-
zuckersrage, ber Preußischen Rheinzölle imb bes Weinrabattes erzielt.
"u 5* ^ er ^îerten General-Konferenz bilbeten Verwaltungsfragen
Änwenbung bes Tarifs, Auslegung ber Zollorbnung, bie Zollabrechnung,
Festsetzung von Pauschsummen unb Sie Vereinbarung eines Nieberlageregulativs
ble wichtigsten Gegenstänbe ber Berathung.
Mit auswärtigen Staaten schloß ber Zollverein in btefer Periobe mehrere
01 S fv Un ^ Hänbelsverträge ab unb zwar mit Hollanb am 3. Juni 1837 unb
¿¡1. Januar 1839, 1 ) mit Englanb am 2. Mai 1841/) mit Griechenlanb am
12. August 1839») unb mit ber Türkei am 22. Oktober 1840. 4 )
Sowohl bie wirtschaftlichen als auch bte politischen Ergebnisse ber ersten
Veremsperiobe erregten allgemeine Befriebigung unb es ist zum großen Theile
à taktvollen Haltung ber Preußischen Regierung, welche bas Prinzip ber
Gleichberechtigung unb Selbstänbigkeit ber einzelnen Staaten in keiner Weise
verletzte unb auch gegenüber bent Auslanbe bemüht war, biefe Grunbsätze bes
Vereins zur Geltung zu bringen, zu banken, baß ber Zollverein im In- unb
Auslanbe stch die allgemeine Anerkennung erwarb?)
Der neue Vertragsabschluß, welcher vor bent 1. Januar 1842 einzutreten
hatte, war bennoch wegen einiger Forbernngen ber Preußischen Regierung,
welche in einer Denkschrift vom 22. Dezember 1839 niebergelegt waren unb
.^.ļ^ìl nur ails Präzipua gerichtet waren, mit einigen Schwierigkeiten ver
knüpft?) Dennoch kamen nach sechsmonatlichen Verhanblungen bie neuen
Vertrage unb Vereinbarungen 7 ) zu Staube unb würben am 8. Mai 1841
unterzeichnet. Der Verein war auf weitere 12 Jahre zur allgemeinen Zu-
snedenheit gesichert, bie Eintracht unter ben Vereins-Staaten hergestellt unb
'Hoffnung auf eine weitere gebeihliche Entwicklung bes wirthschaftlichen
Lebens ber Nation neu begründet.
1 «/ti à^àffcu schlossen sich Brarmschweig durch Vertrag vom 19. Oktober
die Grafschaft Schaumburg durch Vertrag vom 13. November 1841
WA»* Zollverein iind das Fürstenthlim Lippe-Pyrmont und Luxemburg»)
Oktober, 11. Dezember 1841 und 8. Februar 1842
an bas Zollsystem Preußens an.
Der Berci» war nunmehr auf 8245 Q.-Meilen mit 28,498,136 Ein-
wohnern angewachsen.
') Siche Weber a. a. O. S. 151 ff. '
*) Siehe Weber a. a. O. S- 168 ff.
•) Siehe Weber a. a. O. S. 173 ff.
4 ) Siehe Weber a. a. O. S. 175 ff.
6 ) v. Festenberg a. a. O. S. 209.
°) Siehe Weber a. a. O. S. 178 ff.; v. Festenberg a. a. O. S- 251 ff.
) Siehe Weber a. a. O. S. 198 ff.
r ^ ®. er Vertrag mit Luxemburg differir! in sofern wesentlich von den übrigen An-
schlugverträgen, als die eigenthümliche Stellung dieses Landes und die Rücksicht, das; durch
den Anschlug die Niederländische Regierung nicht etwa ein Mittel erlangen könne, auf die
Zollpolitik des Vereins einzuwirken, besondere Bestimmungen nothwendig machten. Darum
erhielt Luxemburg keine Stimme im Vereine, sondern wurde durch Preußen vertreten die
Zolldirektion wurde einem Preußischen Beamten übertragen und unter das Prenß. Ministerium
gestellt, außerdem aber auch preußische Zollbeamte in der dortigen Verwaltung verivendet.
(Siehe m Weber a. a. O. S. 205 und Abschn. Ill Ziff. II Nr. 2 über das Verhältniß
Luxemburgs zum Zollverein.)